Gabriel kommentiert Erfahrungsbericht: „Pilotausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen waren ein voller Erfolg“
Die Wettbewerbsintensität sei in allen drei Ausschreibungsrunden hoch gewesen, das Preisniveau für die Förderung sei von Runde zu Runde gesunken, was nicht zuletzt für die Stromkunden eine gute Nachricht sei.
Viele verschiedene Akteure hätten sich beteiligt und auch kleine Bieter und Projekte hätten Zuschläge erhalten, betont das BMWi. Der Erfahrungsbericht zeige, dass das Instrument der Ausschreibungen gut funktioniert.
Mit dem EEG 2016 soll auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden
„Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sehr gut funktioniert. Sie wurden von den Markteilnehmern gut angenommen. Der Erfahrungsbericht zeigt das“, kommentiert der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel.
„Wir wollen daher in einem zweiten Schritt mit dem EEG 2016 auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umstellen. Die Erneuerbaren sind erwachsen geworden und bilden heute eine der tragenden Säulen unserer Stromversorgung. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren noch besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher.“
Der Erfahrungsbericht bildet die Grundlage für den bereits im EEG 2014 angelegten Systemwechsel. So soll spätestens ab dem Jahr 2017 die Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien über Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden.
Preisniveau von Runde zu Runde gesunken
Im Jahr 2015 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken (9,17 ct/kWh -> 8,49 ct/kWh -> 8,00 ct/kWh). Dies sei ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens.
Mit Blick auf die Erreichung der Ausbauziele könnten derzeit nur vorläufige Schlussfolgerungen gezogen werden, da diese maßgeblich von der tatsächlichen Realisierung der Anlagen abhängen.
Eine einfache 1:1 Übertragung der Ausschreibungsregelung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien wird nicht empfohlen. Gleichwohl können aus den Erfahrungen mit dem Verfahren der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen viele Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden.
Der Bericht ist hier (PDF: 111 KB) abrufbar.
14.01.2016 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH