Ladesäulenverordnung noch in der Diskussion

Solarthemen 463.Die Ladesäulenverordnung war vom Bundesrat von der Tagesordnung der letzten Plenumssitzung gestrichen worden. Die Ausschüsse wollen das Thema weiter diskutieren.

Der federführende Wirtschaftsausschuss will sich in seiner Sitzung am 11. Februar wieder mit der Verordnung befassen. Das Plenum könnte dann frühestens Ende Februar entscheiden. Im Oktober hatte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Ladesäulenverordnung vorgelegt, der der Bundesrat zustimmen soll. Doch die Länder sind anderer Auffassung als die Regierung und haben auch untereinander noch Diskussionsbedarf. So schreibt der Regierungsentwurf der Verordnung technische Standards – Stecker-Typ 2 – und die beabsichtigte Registrierungspflicht aller Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur vor. Die Länder würden mit der Verordnung aber auch gern die Zugänglichkeit von Abrechnungssystemen klären. „Die nutzerfreundliche Ausgestaltung der Abrechnungssysteme ist in erster Linie Aufgabe der Industrie“, erklärt Annick Moiteaux vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi wirke hier auf eine schnelle Lösung hin. Da in diesem Punkt aber noch keine Entscheidungsreife vorliege, sei eine Regelung in der jetzigen Ladesäulenverordnung nicht möglich. Widerspruch gibt es bei einigen Ländern auch in weiteren Punkten. So wird kritisiert, die Definition der öffentlichen Zugänglichkeit werde von der Regierung zu weit gefasst und weiche dabei auch von der EU-Richtlinie ab. Laut dem Verordnungsentwurf sind alle Ladepunkte als öffentlich zugänglich anzusehen, die nicht durch eine Sperre vom öffentlichen Verkehr abgetrennt werden. All diese Ladepunkte müssten die technischen Mindestanforderungen laut Verordnung einhalten. Das geht auch dem Bundesverband Solare Mobilität zu weit, der für definierte Nutzergruppen, aber auch zum Beispiel für Restaurants alternative Ladekonzepte zugelassen sehen will. Ganz klar scheint dies aber nicht zu sein. Moiteaux erklärt gegenüber den Solarthemen, die Verordnung nehme private Ladepunkte beispielsweise in Carports, auf Taxiständen oder Carsharing-Parkplätzen von den Anforderungen einheitlicher Steckerstandards aus.

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