Solarthemen 463.Seit dem 1. Januar 2016 wird für einen Teil der neu installierten Erneuerbare-Energien-Anlagen dann keine Förderung gezahlt, wenn die Preise laut § 24 EEG an der Strombörse EPEX Spot SE in Paris an sechs aufeinander folgenden Stunden negativ sind.
Betroffen davon sind nur neue Anlagen ab mindestens 500 kW; bei der Windkraft gilt eine Mindestleistung von 3 MW. Kurzfristig sind keine großen Einnahmeverluste zu erwarten. Nur sehr selten sind die Strompreise derzeit an sechs oder mehr aufeinander folgenden Stunden negativ, eher in den frühen Morgenstunden als am Tag. Noch ist jedoch nicht klar, auf welchen Spotmarkt sich der derzeit geltende EEG bezieht. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt. Mit dem Strommarktgesetz will sie auch § 24 des EEG novellieren und negative Preissphasen am Day-ahead- und am Intraday-Markt kumulativ betrachten. Dies würde die Phasen reduzieren, in denen keine Förderung gezahlt wird. Noch ist das Strommarktgesetz allerdings in der Diskussion. Der Bundesrat möchte den Passus anders definieren. Problematisch kann sich die Regelung auf die Finanzierung von Anlagen auswirken, weil negative Preisphasen in einigen Jahren möglicherweise häufiger auftreten könnten. Damit würde dann auch die Refinanzierung der Investition aus Sicht der Banken in Frage gestellt sein können. Die Bundesregierung hat angekündigt, dem noch entgegenwirken zu wollen: „Im Übrigen wird geprüft, ob perspektivisch ergänzende Maßnahmen ergriffen werden sollten, um etwaige negative Auswirkungen des Paragraphen 24 auf die Investitionssicherheit und die Förderkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien zu begrenzen.“