WärmeLV soll Kesselsanierung fördern
Solarthemen 463. Ein Verbändebündnis hat ein empirisches Gutachten veröffentlicht, um die „Anerkannten Pauschalwerte“ für den Jahresnutzungsgrad alter Kesselanlagen zu novellieren.
Nach der in der aktuellen Wärmelieferverordnung (WärmeLV) vorgesehenen Berechnungsmethode würden Altanlagen systematisch zu gut veranschlagt, erläutert Volker Schmees für den Verband für Wärmelieferung. Darum lasse sich ein warmmietenneutrales Contracting nicht rechnerisch belegen und in sehr vielen Fällen werde deshalb eine Heizungserneuerung – erst recht mit erneuerbaren Energien – verhindert. Gemeinsam haben die Verbände AGFW, BDEW, B.KWK, VfW und ZVEI das Gutachten bei der EBZ Business School in Bochum in Auftrag gegeben. „Es war bisher problematisch, dass keine Erkenntnisse über Jahresnutzungsgrade von bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen auf hinreichend breiter empirischer Grundlage vorlagen“, beschreibt Stefan Scherz vom VfW die bisherige Situation. Das EBZ hat knapp 1200 Wärmeerzeugungsanlagen im typischen Wohnungsbaubestand ausgewertet und weist nach, dass mit den bisher geltenden Pauschalwerten nur eine Genauigkeit von 4 bis maximal 33 % gegenüber den in der Praxis anzutreffenden Werten erreicht werde. Das EBZ schlägt stattdessen eine neue praktikable Methode zur Ermittlung der Pauschalwerte vor, mit der eine Genauigkeit von 70 % zu den gemessenen Werten erreicht werde. Dazu müssten lediglich die Parameter Brennerart und Betriebsvolllaststunden in die Berechnungssystematik aufgenommen werden. Die Verbände fordern nun von der Politik, die Methode schnell in die WärmeLV aufzunehmen.
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