EEG-Debatte wird sich zuspitzen

Solarthemen 463. In diesem Jahr steht erneut eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an. Dabei wird es mehr als bei anderen Novellen um die grundsätzliche Richtung gehen, in die das Energiesystem geführt werden soll. Jetzt werden die Pflöcke eingeschlagen.

Schon im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte für das EEG 2016 veröffentlicht. Dies wurde im Ministerium intern bereits durch einen Entwurf für die EEG-Novelle flankiert, der datiert ist mit dem 7. Dezember 2015. Bislang gibt es aber noch keinen offiziellen Referentenentwurf, der mit den Ländern und den Verbänden diskutiert werden könnte. Die Regierung hat also noch nicht zu einer gemeinsamen Linie gefunden – und offenbar ist damit auch nicht so bald zu rechnen, wie die Solarthemen aus Ministeriumskreisen erfuhren. Erneuerbare strikt begrenzen Das Ministerium will eine strikte Begrenzung der zugebauten Leistung erreichen. Dies würde vor allem Solarstrom- und Windkraftanlagen mit mehr als 1 Megawatt Leistung betreffen. Denn diese Leistungsklassen würden in der Regel nur über Ausschreibungen an eine Vergütung gelangen können; die einzige Ausnahme wären Prototypen von Windkraftanlagen, von denen jeweils 100 MW pro Jahr installiert werden könnten. Den führenden Wirtschaftspolitikern der Unionsfraktion, Michael Fuchs, Georg Nüßlein, Joachim Pfeiffer und Thomas Bareiß, gehen diese Restriktionen aber nicht weit genug. Sie haben sich in einem Brief an Kanzleramtschef Peter Altmaier gewendet. So wollen sie über das Kanzleramt Druck auf das BMWi ausüben. In ihrem Brief fordern sie eine weitergehende Begrenzung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Und dies soll nicht nur für die Ausschreibungen gelten, sondern gerade bei der Windkraft wollen sie schon früh auch bei den Anlagen, die noch nicht von Ausschreibungen betroffen wären, entweder eine „scharfe Einmaldegression oder ein Windhundverfahren“. Zudem sollen bei Solarstrom- und Windkraftanlagen die Ausbaukorridore gesenkt werden. Den Anteil aller erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2020 wollen die vier Unionspolitiker auf 32,6 bis 37,6 Prozent begrenzt sehen. Dies käme fast einem Ausbaustopp gleich; nach ersten Schätzungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) lag der Anteil im vergangenen Jahr bereits bei rund 33 Prozent. Hier zeigt sich eine erste sehr grundsätzliche Konfliktlinie. Allerdings entspricht die Meinung der vier Abgeordneten nicht unbedingt der Fraktionslinie. Nach Aussage des CDU-Parlamentariers Andreas Jung müssen über die EEG-Novelle in der Fraktion noch Gespräche geführt werden. Gegenposition möglich Während also Teile der Union einen deutlich restriktiveren Kurs bei erneuerbaren Energien als das BMWi einschlagen wollen, sprechen sich andere Bundestagsabgeordnete weiterhin für mehr Freiheiten für Sonne, Wind & Co. aus. Wie Nina Scheer, SPD-Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, erklärt, sei keineswegs erwiesen, dass Ausschreibungen das adäquate Instrument seien und die Akteursvielfalt im erforderlichen Maße erhielten. Dies aber sei eine Voraussetzung, um das EEG darauf im vom Ministerium bislang beabsichtigten Umfang auszurichten. Die Positionen in der Koalition zum Umbau des Energiesystems scheinen ausein­anderzudriften. Die Debatte um das EEG 2016 spiegelt dies wider. Text: Andreas Witt

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