PV-“Nullverbrauch“ Mitstreiter gesucht

Solarthemen 463. 60 Betroffene haben sich bislang zu einer Klagegemeinschaft zusammengefunden, um gemeinsam gegen die von einigen Grundversorgern geforderten Grund­gebüh­ren für den nicht vorhandenen oder minimalen Stand-by-Strombezug ihrer Photovoltaikanlagen (Solarthemen 451, 449) vor Gericht zu ziehen.

Der Karlsruher Anwalt Peter Nümann, der die Solidargemeinschaft initiiert hat, ist nach eigener Aussage zuversichtlich, schon bald mindestens 100 Interessenten beisammen zu haben. Diese zahlen jeweils 77 Euro plus Mehrwertsteuer in einen Fonds ein, aus dem juristische Schritte und Prozessrisiken finanziert werden sollen. Mitte Dezember war Nümann mit seiner Idee in die Öffentlichkeit gegangen und dabei von den Solarverbänden SFV, DGS und DSC unterstützt worden. „Seitdem melden sich täglich zwei bis drei Betroffene neu an“, berichtet Nümann. Im Kreis der Betroffenen habe etwa ein Drittel nachweislich keinen messbaren Strombezug, die anderen hätten extrem geringe Strombezüge. Nach den bisherigen Empfehlungen der Bundesnetzagentur ist rechtlich zwischen beiden Fällen zu unterscheiden. Nur bei einem echten Null-Bezug kommt nach Auffassung der BNetzA trotz eines installierten Zweirichtungszählers kein Stromliefervertrag zustande. Nümann will für beide Gruppen juristische Hilfestellung leisten und einen Leitfaden mit Formulierungshilfen erstellen. Aus dem Kreis sollen eine oder mehrere Musterklagen geführt werden. Auch für den Fall, dass die selbst ernannten Versorger es nicht zu einem Prozess kommen lassen, sondern ihre Klagen vorher zurückziehen, erwartet Nümann darin eine Stärkung der Betroffenen. Wenn die Fondsbeiträge, die auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, nicht ausgeschöpft werden sollten, würden sie später entweder anteilig zurückgezahlt oder auf Wunsch des Einzahlers einem der drei gemeinnützigen Solarvereine zufließen.

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