Energieverbände fordern faire Wettbewerbsbedingungen für Energiespeicher

Mit einem gemeinsamen Brief fordern BDEW, BEE, bne, BVES, VDMA und VKU die Politik auf, das Strommarktgesetz zu nutzen, um einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen.

Die Verbände kritisieren, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder auch Power-to-Gas-Anlagen in den vergangenen Jahren verschlechtert haben. Insbesondere die Einstufung von Energiespeichern als „Letztverbraucher“ belaste Speicherbetreiber mit Entgelten und Abgaben, was den wirtschaftlichen Betrieb gefährde.

Gesetzlich festgelegte Abgaben sind Ursache für die fehlende Wirtschaftlichkeit von Energiespeichern
Flexibilitätsoptionen wie Speicher seien entscheidend für die Energiewende, da sie die stark schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien im Stromsystem schnell ausgleichen können.
Aktuell seien aber ausgerechnet systemrelevante Pumpspeicherwerke von Stilllegung bedroht, Neubauprojekte würden gestoppt und andere Speichertechnologien wie etwa Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen kommen nur sehr langsam in den Markt, so die Verbände.

Speicherung von Strom wird zweimal mit Netzentgelten belastet
Ursache für die fehlende Wirtschaftlichkeit von Energiespeichern seien vor allem die gesetzlich festgelegten Abgaben: Die Speicherung von Strom wird gleich zweimal mit Netzentgelten belastet. Derzeit fallen Netzentgelte sowohl für das Beladen des Speichers als auch nach der Ausspeicherung beim Verbraucher an. Gegen diese Doppelbelastung, die keiner anderen Technologie auferlegt wird, hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen.

Teilweise keine oder erheblich geringere Netzentgelte für Energiespeicher im Ausland
Aus Sicht der Verbände dürfen Energiespeicher deshalb nicht als Letztverbraucher eingestuft werden. Die Doppelabrechnung von Netzentgelten benachteilige Speicher auch innerhalb Europas: Im europäischen Ausland fallen für Energiespeicher teilweise keine oder erheblich geringere Netzentgelte an. Ausländische Speicher hätten somit einen Wettbewerbsvorteil. Gleiche Wettbewerbsbedingungen seien jedoch die zentrale Voraussetzung für einen gesamteuropäischen Energiebinnenmarkt.

„Der Gesetzgeber muss daher das aktuelle Verfahren zum Strommarktgesetz als Chance nutzen, Energiespeicher rechtlich und ordnungspolitisch sinnvoll einzustufen und so einen fairen Wettbewerb für Energiespeicher ermöglichen“, heißt es in der Pressemitteilung der Verbände.

Download: Appell zum Abbau bestehender Hemmnisse für Energiespeicher

29.01.2016 | Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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