PV-Speicherprogramm kurz vor dem Neustart

Solarthemen 465. Die Photovoltaik-Branche scheint nicht mehr lange auf die Neuauflage des PV-Speicherprogramms der KfW warten zu müssen.

Nach Informationen der Solarthemen geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie davon aus, die Förderung in der kommenden Woche verkünden und ab 1. März starten zu können. Inhaltlich scheint sich das Ministerium weitgehend an den Empfehlungen seiner wissenschaftlichen Berater orientieren zu wollen, also die Förderquote senken und die Anforderungen an die Systemdienlichkeit erhöhen zu wollen. Bei Redaktionsschluss liefen allerdings noch die Verhandlungen zwischen der staatseigenen KfW-Bank und dem Finanz- und Wirtschaftsministerium um die Abwicklung des Programms. Für jedes Förderprogramm, bei dem die KfW im Staatsauftrag Haushaltsmittel an Bürger, Unternehmen oder Kommunen ausgibt, wird ein spezieller Mandatarvertrag geschlossen, der unter anderem regelt, welche Aufwandsentschädigung die Bank für diese Dienstleistung vom Staat erhält. Was nach einem bloß formalen Vorgang klingt, ist allerdings nicht völlig trivial, denn regelmäßig wird hier bei größeren Förderprogrammen um Millionenbeträge gefeilscht. Zum Jahresende 2015 erreichte die Nachfrage nach Speicherförderungen ein Rekordniveau (Grafik). 10615 Darlehen mit Tilgungszuschüssen wurden nach den vorläufigen Zahlen der KfW im Jahr 2015 ausgegeben. Alle Anträge, die fristgemäß bis zum 31. Dezember 2015 gestellt wurden, seien im Laufe des Januars bearbeitet worden, sagte ein Sprecher der Bank den Solarthemen. Nach Auskunft des Ministeriums sind seit dem Start des Programms insgesamt rund 60 Millionen Euro an Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln vergeben worden. Die Gelder kamen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Als die schwarzgelbe Bundesregierung Bundestag und Bundesrat im Sommer 2012 im Zuge der Verhandlungen über das EEG das Photovoltaik-Speicherprogramm zugesagt hatte, war von 50 Millionen Euro die Rede gewesen. Damals war allerdings unklar geblieben, ob dieses Summe in jedem Jahr oder für die gesamte dreijährige Laufzeit zur Verfügung stehen sollte. Text: Guido Bröer

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