BMWi veröffentlicht neue EEG-Eckpunkte

Solarthemen 466.Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Kritiker reagiert, die durch Ausschreibungen die Akteursvielfalt in Gefahr sehen. Für Bürgerenergieprojekte sollen nun Sonderkonditionen bei Ausschreibungen gelten.

Generell soll sich an den Modalitäten nichts ändern. Weiterhin sollen alle Anlagen ab 1 MW Leistung ausgeschrieben werden. Bürgerenergieprojekte, die in den Eckpunkten und dann wohl nachfolgend auch im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genau definiert werden, müssen zur Ausschreibung abweichend von den sonstigen Bedingungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen, um das Kostenrisiko zu reduzieren. Noch ist aber ein offizieller Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium nicht in Sicht. Dies liegt, so ist in Berlin zu hören, aber nicht am BMWi, sondern am Kanzleramt, das offenbar die Ressortabstimmung bis nach den nächsten Landtagswahlen hinauszögern möch­te.

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