Ein eigenes Gesetz für Offshore-Wind

Solarthemen 467.Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Tag, nachdem es einen Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur internen Beratung an die anderen Ministerien geleitet hat, noch einen wei­teren Referentenentwurf für die Offshore-Wind­kraft vorgelegt.

Der interne Entwurf vom 1. März enthält in 78 Paragrafen genaue Regelungen zum weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft. Ziel ist es, die Offshore-Windkraft bis 2025 auf 11 Gigawatt Leistung zu bringen. Bis 2030 sollen es 15 GW sein. Die Regierung will die Flächen für Windkraftanlagen und die Reihenfolge der Realisierung festlegen. Die Vorentwicklung der Gebiete soll zentral erfolgen und vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie übernommen werden. So will das BMWi die Entwicklung der Windkraftflächen und deren Anbindung an das Stromnetz besser koordinieren. Die zur Verfügung stehenden und vorgeplanten Flächen sollen ausgeschrieben werden. Auch das dafür vorgesehene Prozedere will das Ministerium im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) regeln, das aber auch ins EEG integriert werden soll.. Für die Offshore-Windkraft-Branche sei vor allem Kontinuität beim Ausbau wichtig, erklärt Sebastian Sahm, Pressesprecher der Stiftung Offshore-Windenergie. Dafür müssten nach 2021 jedes Jahr 900 MW Offshore-Kapazität neu in Betrieb genommen werden können. Und dabei sei es auch von Bedeutung, dass schon jetzt die Netzanbindungssysteme beauftragt würden, damit sie dann auch zur Verfügung stünden. Die Windkraftbranche diskutiert derzeit noch die Details des neuen – noch regierungsinternen – Entwurfs. So gibt es wohl auch zum Ansatz einer zentralen Planung keine einheitliche Position.

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