Energetische Gebäudesanierung wird ab April 2016 besser gefördert
„Jetzt lohnt sich der Umstieg auf neue Gebäudetechniken noch mehr“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Der Zuschuss kann bis zu 7.500 Euro betragen.
Die KfW unterstützt neue Heizkessel und Lüftungsanlagen jedoch nur, wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden.
Kombination von Maßnahmen ist nötig
Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen. Förderbedingung ist auch, dass der alte Wärmeerzeuger kein Brennwertkessel ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Eine Austauschpflicht besteht in der Regel, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist.
Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, erhält die Förderung nur, wenn gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme an der Gebäudehülle ausgeführt wird, etwa die Dämmung der Fassade. Lüftungsanlagen, die keine Wärmerückgewinnung haben, erhalten keine Förderung.
15 Prozent Investitionszuschuss
Wird die energetische Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, gibt es künftig einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit. Bei der Kreditvariante beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Interessierte Bauherren konnten bereits im Januar 2016 mit den Maßnahmen des „Heizungs- und Lüftungspakets“ beginnen. Geld vom Staat fließt jedoch erst im April – dann kann der Förderantrag eingereicht werden.
Umstieg auf Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien soll erleichtert werden
Mit der höheren Förderung soll ein Umstieg auf effizientere Gasheizungen und auf Heizungen, die Wärme auf Basis erneuerbarer Energien erzeugen, erleichtert werden. „Sie stoßen durch ihren geringeren Verbrauch weniger Kohlenstoffdioxid aus und senken die Betriebskosten“, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ).
„Hauseigentümer, die eine Pelletheizung, eine Solarthermie-Anlage oder eine andere Erneuerbare-Energien-Heizung kaufen, machen sich zudem unabhängiger von fossilen Energieträgern.“
Die neue Förderung kann über die Kreditvariante (Programm 151) oder die Zuschussvariante (Programm 430) hier beantragt werden.
20.03.2016 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH