Grenzüberschreitende Ausschreibung im EEG

Solarthemen 468.Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) be­schreibt in einem Eckpunktepapier für eine „Europäische Freiflächenausschreibungsverordnung“, wie es sich die grenz­über­schrei­ten­de Öffnung von Ausschreibungen zunächst für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und später im ganzen EEG vorstellt.

Im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung der EEG-Novelle 2014 hatte sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission geeinigt, künftig 5 Prozent der jährlich neu ausgeschriebenen Erneuerbare-Energien-Leistung für Anlagen in anderen EU-Staaten zu öffnen. Das Verfahren dafür soll nun zunächst im Rahmen der Pilotausschreibungen für PV-Freilandanlagen mit Dänemark und Luxemburg erprobt werden. Mit beiden Ländern werden dazu aktuell völkerrechtliche Vereinbarungen geschlossen, die umgekehrt auch die dortigen Fördersysteme für in Deutschland errichtete Anlagen zu öffnen. In den Eckpunkten wird erklärt: „Jeder Kooperationsstaat finanziert mit seinem Fördersystem die Anlagen, die in seiner Ausschreibung einen Zuschlag erhalten haben, unabhängig davon, in welchem Hoheitsgebiet diese Anlagen stehen.“ In Deutschland geht es also darum, dass Geld, welches die deutschen Übertragungsnetzbetreiber in Form der EEG-Umlage von deutschen Stromkunden einsammeln, pro erzeugter Kilowattstunde für Anlagen in Nachbarländern gezahlt wird. Das BMWi nennt dafür als Bedingung: „Der Strom muss ,physisch‘ nach Deutschland importiert werden.“ In den PV-Pilotausschreibungen sollen insgesamt 100 MW PV-Freiflächenanlagen separat von den deutschen Ausschreibungen im Rahmen von gegenseitig geöffneten oder gemeinsamen Ausschreibungen ausgeschrieben werden. Ab 2017 sollen dann nach BMWi-Vorstellungen fünf Prozent der jährlich neu installierten Leistung in allen dann auszuschreibenden EEG-Technologien grenzüberschreitend ausgeschrieben werden. Weil die Genehmigungsverfahren in den EU-Ländern verschieden sind, will das BMWi im Gegensatz zu den nationalen Pilotausschreibungen einen Bebauungsplan weder für Anlagen im Aus- noch im Inland zur Teilnahmevoraussetzung machen. Um die Ernsthaftigkeit der Angebote dennoch zu gewährleisten, soll mit Abgabe des Gebotes eine Sicherheit von 70 Euro pro kW hinterlegt werden. In den nationalen Ausschrei­bungen werden die Sicherheitsleistungen weiterhin zweistufig erhoben. Als Erstsicherheit vor Gebotsabgabe werden lediglich 4 Euro/kW als Zweitsicherheit nach dem Zuschlag 25 beziehungsweise 50 Euro/kW erhoben. Eine Erstsicherheit von 70 Euro empfindet Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, als hohe Einstiegshürde für kleinere Unternehmen: „Es ist richtig, Spaßbieter abzuschrecken. Es kann aber auch nicht darum gehen, den Kreis der potenziellen Bieter auf diese Weise von vornherein einzuschränken.“ Grundsätzlich hat Körnig seine Zweifel am Sinn der aufwändigen Auslandsausschreibungen: „Wenn es bei 5 Prozent bleibt, muss man nichts dagegen haben“, sagt er. Allerdings sei zu befürchten, dass es den Befürwortern dieser Öffnungsklausel darum gehe, künftig deutschen PV-Strom mit solchem aus den sonnigen Regionen Südeuropas konkurrieren zu lassen. Dies genau dürfe nicht passieren, meint Körnig: „Es ist wichtig, einen regionalen Bezug zwischen Erzeugung und Nutzung der Energie zu haben – schon aus Gründen der Akzeptanz.“ Text: Guido Bröer

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