Bundeswirtschaftsministerum will Grünstrom nur kennzeichnen

Solarthemen 468.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Eckpunkte zur „re­gionalen Grünstromkennzeichnung“ vorgelegt. Doch ob dies dem eigentlichen Anliegen helfen wird, ist fraglich. Die Eckpunkte sind nicht eindeutig.

Die Hausaufgabe war der Bundesregierung von den Parlamentariern 2014 mit Paragraph 95, Absatz 6 in Form einer Verordnungsermächtigung aufgegeben worden. Als Ziel wird darin formuliert: „ein System zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien an Letztverbraucher einzuführen, bei der dieser Strom als ,Strom aus erneuerbaren Energien‘ gekennzeichnet werden kann“. Die Optionen, die die Parlamentarier damit verbunden hatten, sind dabei teils konkret. So sollte die Pflicht, die EEG-Umlage zu zahlen, reduziert werden können, sofern Strom, der sonst nach EEG vergütet würde, als Ökostrom direkt gehandelt würde. Diesem Anspruch folgte das „Grünstrommarktmodell“, das von einigen Organisationen vorgelegt worden ist. Dem jedoch wollte sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nicht anschließen. Der nun vorgelegte Lösungsvorschlag solle, so erklärt das BMWi, möglichst einfach, glaubwürdig und energiewirtschaftlich sinnvoll sein sowie die EEG-Umlage nicht belasten. Vermischung: Ökostrom mit Prämie Doch einfach zu verstehen sind die Eckpunkte nicht. Denn das Ministerium will Marktprämienzahlung und regionalen Ökostromhandel vermischen. Bislang wird jede Kilowattstunde, die über das EEG gefördert wird, im weiteren Handel zu Graustrom. Laut dem neuen Vorschlag des BMWi soll ein Energieversorger nun den Strom zum Beispiel von einem Windpark in der Region kaufen können. Zahlen würde es dafür wohl den aktuellen Börsenstrompreis plus einen Aufpreis für den grünen Herkunftsnachweis. Das BMWi geht davon aus, dass dieser Aufpreis bei 0,1 Cent/kWh oder ein wenig mehr liegen würde. Der Windpark würde zusätzlich eine um 0,1 Cent/kWh reduzierte Marktprämie erhalten. Die Einnahmen für Wind- und Solaranlagen könnten sich gegenüber heute bei entsprechender Nachfrage insgesamt etwas erhöhen. Da die regionale Zuordnung dabei eine Voraussetzung ist, würden bei diesem Modell eher Anlagen im Umfeld von Ballungsgebieten profitieren können. Mitnahmeeffekte möglich Auch Anlagen, die über Ausschreibungen gefördert werden, soll die vom BMWi vorgeschlagene Form des regionalen Grünstromhandels offen stehen. Die möglichen Erlöse sollen die Anlagebetreiber einpreisen. Aber das BMWi gibt keinen Hinweis, wie ein Anlagenbetreiber eventuelle Mehreinnahmen in den kommenden Jahren prognostizieren soll – es wird also eher nur zu Mitnahmeeffekten kommen, die letztlich die Stromkunden zahlen werden. Der Erfolg des Modells ist abhängig davon, ob Kunden bereit sind, einen geringen Aufpreis zu zahlen. Dafür müssten sie einen entsprechenden Mehrwert erkennen. Jedoch sind die Anforderungen des BMWi-Modells aus energiewirtschaftlicher Sicht nicht besonders hoch. Erzeugung und Verbrauch des Ökostroms müssen nicht zeitgleich, die Bilanz soll nur übers Jahr ausgeglichen sein. Heute bereits bestehende Ökostromangebote sind da teils deutlich ambitionierter. Und als problematisch könnte sich auch erweisen, dass das vorgeschlagene Modell keine erkennbaren Anreize liefert, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dies wird der Glaubwürdigkeit schaden. Text: Andreas Witt

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