Stromsteuerbefreiung einschränken
Solarthemen 469. Mit der Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung will die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Stromsteuerbefreiung verringern.
Dies macht sie in einer Antwort auf eine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion deutlich. Allerdings befinde sich, so erklärt die Regierung, die Verordnung noch in der Abstimmung und könne sich in Teilen noch ändern. So will die Regierung des Begriff des „räumlichen Zusammenhangs“, der bisher weder im Stromsteuergesetz noch in der Verordnung definiert sei, enger fassen. Sie will eine fortlaufend extensive Auslegung des räumlichen Zusammenhangs vermeiden. Nach Meinung der Regierung sollte eine flächendeckende oder regionale Stromsteuerbefreiung ausdrücklich nicht umfasst sein. Es sei nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass eine an das Netz der allgemeinden Versorgung angeschlossene Gemeinde vollständig mit steuerbefreitem Strom versorgt wird. Text: Andreas Witt
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