Bundeswirtschaftsministerium leitet Länder- und Verbändeanhörung zum EEG 2016 ein
Ihr Anteil am Stromverbrauch soll von derzeit rund 32 % auf mindestens 80 % bis 2050 steigen. Das EEG 2016 sei das zentrale Instrument, um diese Ausbauziele geordnet zu erreichen. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden.
„Das EEG 2016 behandelt die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologien und schafft die Basis dafür, die Kosten zu stabilisieren und so die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken“, kommentiert der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel.
„Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher.“
Drei Leitgedanken seien bei der Reform des EEG 2016 zentral: Der Ausbau der Erneuerbaren erfolge im Ausbaukorridor und werde kosteneffizient erfolgen, d. h. es werde die Vergütung gezahlt, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist.
Die Ausschreibungen sollen allen Akteuren faire Chancen eröffnen, dies gelte sowohl für die verschiedenen Regionen in Deutschland als auch für die verschiedenen Akteursgruppen, z. B. kleine und mittlere Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften oder lokal verankerte Projektentwickler.
Der Referentenentwurf umfasst als Mantelgesetz zwei Artikel, diese sind im Internet zugänglich:
- Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (PDF: 3,8 MB)
- Artikel 2 Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) (PDF: 568 KB)
18.04.2016 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH