Greenpeace Energy zum EEG-Referentenentwurf: „Regelungen für Bürgerenergie grenzen an unterlassene Hilfeleistung“

Am 14.04.2016 wurde der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt. Weil die dort vorgesehene Umstellung der Ökostrom-Förderung auf ein Ausschreibungssystem kleine, lokal verankerte Bürgerenergie-Akteure benachteiligt, hat die Bundesregierung im vorliegenden Entwurf mehrere Sonderregelungen für die Bürgerenergie eingebracht.

„Gefahr erkannt – aber nicht gebannt. Das verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium räumt im Entwurf zwar ein, dass Ausschreibungen insbesondere für Bürgerenergie-Akteure erhebliche Risiken mit sich bringen – diese schließen ausgerechnet diejenige Gruppe vom weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aus, die bislang Hauptmotor der Energiewende war“, kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.

Zusätzliche Risiken für Bürgerenergie-Projekte mit Wind- oder Photovoltaik-Anlagen
Aber dann schlage das Ministerium Maßnahmen vor, die den Betroffenen eher schaden als nützen.
So sollen Bürgerenergieakteure auch ohne behördliche Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen können, während alle anderen Auktionsteilnehmer diese brauchen. Das soll Kosten sparen, führe unterm Strich aber zu zusätzlichen Risiken. Wenn ein Bürgerenergie-Projekt später keine Genehmigung erhalte, dürfe die Wind- oder Photovoltaik-Anlage auch nicht gebaut werden.
In dem Fall würden als Folge der Auktionsteilnahme obendrein saftige Strafzahlungen fällig, die für Bürgerenergieprojekte nur schwer zu tragen wären, betont Greenpeace Energy.
Häufig würden Windkraft-Anlagen auch nur mit Auflagen genehmigt, wie etwa Abschalt-Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Während andere Auktionsteilnehmer dies in ihr Gebot einpreisen, müssten Bürgerenergieakteure mit solchen Unsicherheiten in die Ausschreibung.

Greenpeace Energy fordert klare Ausnahmeregelung für kleine Akteure
„Die Rezepte aus dem Hause Gabriel für den Schutz von Bürgergesellschaften und Energie-Genossenschaften grenzen an unterlassene Hilfeleistung“, sagt Marcel Keiffenheim.
Konsequent und sinnvoll wäre allein eine klare Ausnahmeregelung für diese bedrohten Akteure – die im Entwurf vorgeschlagene Bagatellgrenze von einem Megawatt sei für Windkraftprojekte „witzlos“, weil diese in der Regel deutlich größer seien.
Die Vorschläge für funktionierende Ausnahmemodelle lägen auf dem Tisch, zahlreichen Bundesländer unterstützen sie. „Die Ministerpräsidenten müssen nun verhindern, dass die Akteursvielfalt mit dieser EEG-Novelle ebenso unter die Räder kommt wie die zugesagten Ökostrom-Ausbauziele vom Pariser Klimagipfel“, fordert Greenpeace Energy.

Weitere Informationen: Der Referentenentwurf umfasst als Mantelgesetz zwei Artikel, diese sind im Internet zugänglich:

18.04.2016 | Quelle: Greenpeace Energy eG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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