Bundesrat will Garantien für Bürgerenergie

Solarthemen 470.Die Länder wenden sich nach ihrer Plenumssitzung im Bundesrat am 22. April mit der Forderung an Bundesregierung und Bundestag, kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte bei Ausschreibungen zu unterstützen.

Grundsätzlich begrüßen die Länder den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte zu schaffen. Solche sind auch bereits vom BMWi in den Entwurf zur Novellierung des EEG aufgenommen worden. Aber der Bundesrat hält die vom Ministerium vorgeschlagenen Regelungen nicht für akzeptabel, da sie weder das Zuschlags- noch das Preis- und Pönalenrisiko angemessen berücksichtigten. Stattdessen will es der Bundesrat Bürgerprojekten und kleinen Akteuren ermöglichen, sich ohne Gebot an Ausschreibungen zu beteiligen. Sie sollen dabei die Garantie eines Zuschlags erhalten und die Förderhöhe soll dem jeweils höchsten Gebot entsprechen, das noch einen Zuschlag erhalten hat. Dies soll für alle Technologien gleichermaßen gelten. Diskussionsbedarf gibt es noch bei der Definition einer Bürgerenergiegesellschaft. So sollen mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die auch in dem Landkreis leben, in dem ein Projekt realisiert werden soll. Die Länder wollen dies nicht an den Landkreis binden, sondern einen Umkreis um das Projekt ins Auge fassen. Die Definition einer Bürgerenergiegesellschaft im Entwurf des BMWi könnte darüber hinaus weitere Stolpersteine enthalten. So darf „weder die Gesellschaft noch eines ihrer stimmberechtigten Mitglieder selbst oder als stimmberechtigtes Mitglied einer anderen Gesellschaft in den zwölf Monaten, die der Gebotsabgabe vorangegangen sind, einen Zuschlag für eine Windenergieanlage an Land erhalten“ haben, heißt es im Entwurf. Es wird für Genossenschaften nicht einfach sein, diese Bedingung für alle Mitglieder sicherzustellen.

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