Smartmetering für kleine Anlagen

Solarthemen 470.Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich am 13. April in einer Anhörung mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewirtschaft befasst.

In diesem Gesetz geht es um die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Meter). Vorgeschrieben würde die Nutzung für Stromkunden ab einem Verbrauch von 6000 Kilowattstunden und bei Erzeugungsanlagen ab 7 Kilowatt. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht in den Smart Metern keinen Vorteil, die Technik sei heutigen Kommunikationsmitteln zur Steuerung von Anlagen sogar unterlegen. Dabei sei nach dem Gesetzentwurf auch nicht klar, welche Anforderungen die Geräte erfüllen sollen, so BEE-Experte Holger Loew: „Folge ist eine erhebliche Verunsicherung in der Branche, da einerseits der Einbau von Gateways verpflichtend wird, aber andererseits bisher niemand weiß, was das Gerät technisch leisten kann.“ Zudem müssten einige 100000 Wechselrichter nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Aus Sicht von Peter Heuell, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, könnten Verbraucher von intelligenten Messsystemen profitieren. Tim Bagner vom Deutschen Städtetag erklärte, die Nutzung von intelligenten Zählern sei ein dringend notwendiger Schritt in der Energiewende. Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz sieht volkswirtschaftliche Vorteile. Ausdrücklich begrüßte er, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Daten aus den Messsystemen direkt zur Verfügung gestellt bekämen. Dagegen kritisiert Peter Büttgen, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die gesammelten Informationen würden ein „hohes Ausforschungsrisiko in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen“ bergen.

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