Verordnung für Netzinvestitionen

Solarthemen 470.Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung vorgelegt. Sie bestimmt, wie Netzbetreiber ihre Investitionen refinanzieren können.

Nach Aussage des Ministeriums soll die Verordnung Investitionen insbesondere in intelligente Netze erleichtern, um so die Integration von erneuerbaren Energien und damit verbundenen fluktuierenden Leistungen zu erleichtern. Mit der Verordnung würde sich die Finanzierung von Investitionen verändern. Bisher gibt es drei Faktoren: einen Sockelbetrag für Wartung und Instandhaltung des bestehenden Verteilnetzes und ein zweites Budget für Erweiterungen sowie ein drittes für Investitionen in der Hochspannungsebene. Künftig soll dies zusammengefasst und die Refinanzierung über einen „Kapitalkostenaufschlag“ für Verteilnetzbetreiber erfolgen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist mit dem Entwurf nicht zufrieden. Zwar sei positiv, dass sich „zumindest teilweise die Bedingungen für zukünftige Investitionen der Verteilnetzbetreiber“ verbesserten. Aber an einigen Punkten führe der Entwurf zu einem höheren Kostendruck. Bereits getätigte Invesitionen würden entwertet

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