Solar-Interview mit WIRSOL-Geschäftsführer Peter Vest über den Entwurf zur EEG-Novellierung 2016
Mitte April ging der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 in die Länder- und Verbändeanhörung. 269 Seiten, die binnen vierzehn Tagen gesichtet, bewertet und kommentiert werden mussten – schon die knapp gesetzte Frist sorgte für Aufruhr.
Doch darüber hinaus boten auch die Inhalte des Eckpunktepapiers viel Raum für Kritik. Kritisch sieht auch WIRSOL-Geschäftsführer Peter Vest die EEG-Novellierung. „Statt zu einer Dynamisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien trägt die bevorstehende EEG-Novellierung vor allem zur Ausbremsung der Energiewende bei“, sagt er.
Herr Vest, der neue Referentenentwurf für das EEG 2016 aus dem Bundeswirtschaftsministerium propagiert einen verstärkten Wettbewerb. So soll die Höhe der EEG-Vergütung künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Sind Ausschreibungen der richtige Weg für die erfolgreiche Energiewende?
Nein, mit den Vorgaben des EEG 2016 ist die Energiewende auf keinem guten Weg. Die Erfahrungen im Ausland und die ersten Ausschreibungsrunden in Deutschland haben gezeigt, dass Ausschreibungen weder ein geeignetes Werkzeug zur Mengensteuerung und Kostenreduzierung noch zur Wahrung der Partizipation und Akteurs-Vielfalt sind.
Kleinere und mittlere Akteure werden durch die Ausschreibungen mehr und mehr vom Markt verdrängt. Reine preisbezogene Ausschreibungen berücksichtigen zudem keinerlei Effizienzkriterien für das Gesamtsystem, wie zum Beispiel die Entlastung der Netze, die Nähe zum Verbraucher oder vermarktungsfähige Profile.
Welche Nachteile sehen Sie noch in dem Referentenentwurf?
Mit den vergangenen EEG-Reformen wurde bereits die Photovoltaik ausgebremst. Und jetzt schränkt der Referentenentwurf auch die Windenergie an Land ein.
Was meinen Sie damit?
Die im aktuellen Entwurf angedachte Begrenzung der Onshore-Windenergie, die unter anderem im Verzicht auf eine Mindestausschreibungsmenge und die geplante Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien deutlich wird, führt in die falsche Richtung – energiewirtschaftlich und industriepolitisch.
Die Bundesregierung sollte lieber den Spielraum der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ausschöpfen und die Obergrenze für Ausschreibungen für Windkraftanlagen auf sechs Megawatt anheben, um Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen.
Ziel des Gesetzentwurfs sind eine bessere Planbarkeit des Wachstums von Strom aus erneuerbaren Energien, mehr Kosteneffizienz und mehr Markt. Für wie realistisch halten Sie das?
Die Zielsetzung ist richtig. Doch der Weg ist falsch. Das belegen bereits die Entwicklungen in der Solarbranche. Seit Anfang 2015 wird in der Solarbranche eine Pilot-Ausschreibung für Freiflächenanlagen durchgeführt. Mit dem EEG 2016 soll sie jetzt auch für PV-Anlagen auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt gelten. Doch eben diese Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen bei Solarparks im vergangenen Jahr hat bisher absolut nicht überzeugt. Die Auktionsvolumina und Standortvorgaben sind einfach zu stark beschränkt.
Überträgt man diese Ausschreibungsmechanismen jetzt auf den Gebäudesektor, wird der Ausbau von Photovoltaik weiter sinken. Denn: Ausschreibungen sind dort viel komplexer und kleinteiliger – und aufgrund von heterogenen Akteurs-, Planungs- und Finanzierungsstrukturen schon jetzt zum Scheitern verurteilt.
Was halten Sie vom aktuellen System?
Das jetzige System hat seine Ecken und Kanten, doch man hat auch gute Erfahrungen damit gemacht. Generell muss das System flexibler und dynamischer werden. Im Klartext: Die regionale Grünstromvermarktung und moderne, dezentrale Energieversorgungskonzepte müssen endlich zugelassen werden und Lösungen wie Power-to-Gas oder Power-to-heat müssen endlich als innovative und nötige Integrationsbrücken stärkere Beachtung finden.
Warum war das bisher nicht der Fall?
Die Regierung will Bestehendes nicht optimieren, sondern wirft lieber das komplette System über den Haufen. Das Ergebnis ist absehbar: Unsicherheit an allen Fronten und die EEG-Novelle löst nicht die Probleme, die der Energiemarkt zurzeit hat.
Wie ließe sich die Energiewende besser gestalten?
Damit der Klimawandel gebremst werden kann, wird der CO2-Ausstoß mittelfristig verteuert werden müssen und zwar entweder durch Besteuerung oder durch die Verknappung von Zertifikaten, die politisch viel zu üppig zugeteilt wurden – damit wird zum Beispiel die Solarenergie im Vergleich nochmals attraktiver. Schon heute ermöglicht die Photovoltaik durch intelligente Lösungen zur Optimierung des Eigenverbrauchs, Direktvermarktung und Mieterstrom-Modelle attraktive Konzepte auch unabhängig von gesetzlichen Einspeisevergütungen.
Was muss sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen ändern?
Die zum Teil dilettantisch formulierten rechtlichen Rahmenbedingungen müssen anhand eines Leitbildes dezentraler verbrauchsnaher erneuerbarer Erzeugung mit entsprechend geringerer Belastung der Netze und der Allgemeinheit verbessert werden. Unklarheiten der Gesetzeslage und Sonderbelastungen bei Eigenverbrauchs- und Nahverbrauchskonzepten oder rein preisbezogene, energiewirtschaftlich und volkswirtschaftlich ineffiziente Ausschreibungsverfahren müssen abgeschafft werden.
Quelle: WIRSOL
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Die EEG-Novelle für Photovoltaik kompakt:
Ausschreibungsverfahren: Für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt werden Ausschreibungen durchgeführt. An den Ausschreibungen können Anlagen auf Freiflächen, auf Gebäuden sowie Deponien teilnehmen. Ebenso können u.a. versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen genutzt werden. Die Maximalgröße je Anlage beträgt zehn Megawatt. Das Ausschreibevolumen für große Photovoltaikanlagen beträgt jährlich 500 Megawatt.
· Dachflächen: Für Anlagen kleiner als ein Megawatt soll weiterhin das EEG 2014 gelten. Für Anlagen größer als ein Megawatt gilt das Ausschreibungsverfahren. Bedingung ist jedoch, dass der Strom eingespeist wird.
· Ausschreibungstermine: 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober.