EEG sollte Sektorkopplung fördern

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 471. Bis zum Montagabend waren 124 Stellungnahmen von Verbänden und Ländern beim Bundeswirtschaftsministerium zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingegangen. Einige bemängeln, der Entwurf setze falsche Signale für den Strommarkt.

Für einige Experten ist die Sektorkopplung ein wichtiges Thema, also die Betrachtung von Wärme- und Verkehrsmärkten gemeinsam mit dem Strommarkt. So bemängelt die Deutsche Energie-Agentur (dena), der vorliegende Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) berücksichtige „die Idee der Sektorkopplung und deren besondere Rolle für die Integration der erneuerbaren Energien in den Verkehrs- und Wärmesektor“ nicht. Energie sinnvoll nutzen Im Blick hat die dena dabei auch, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen immer häufiger aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden. Das EEG 2014 und auch der Entwurf zur Novellierung des EEG ermöglichen aber bislang keine Geschäftsmodelle, in denen diese Energie nicht nutzlos verpufft, sondern sinnvoll eingesetzt werden könnte. So muss auch bei Power-to-Gas-Anlagen derzeit die EEG-Umlage gezahlt werden. Die soll zwar künftig laut dem Referentenentwurf bei Energiespeichern, zu denen auch Power-to-Gas gerechnet wird, nicht mehr generell erhoben werden. Dies soll aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten. In diesem Zusammenhang kritisiert die dena die Definition des Letztverbrauchers im Referentenentwurf. Nur wenn klar sei, so das BMWi, dass der gespeicherte Strom wieder von einem Letztverbraucher genutzt werde, der die EEG-Umlage zahle, solle der einzuspeichernde Strom von der EEG-Umlage befreit sein. Wenn also das bei Power-to-Gas gewonnene Wasserstoff-oder Methangas für den Verkehrs- oder den Wärmebereich eingesetzt würde, dann würde schon beim Stromeinkauf die EEG-Umlage fällig. Ein Problem ist dabei auch, dass der Betreiber einer Power-to-Gas-Anlage kaum wissen kann, wo das Gas später verwendet wird. Würde es dabei bleiben, dass die EEG-Umlage gezahlt werden muss, würden wohl kaum Power-to-Gas-Anlagen gebaut. Und die Windkraftwerke würden weiterhin abgeregelt. Daher fordert die dena eine einheitliche Regelung für alle Energiespeicher. Solche Forderungen unterstützt auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dessen Hauptgeschäftsführer Martin Weyand erklärt, die Netzbetreiber bräuchten ein Instrument, um Netzengpässen vorzubeugen. „Wir empfehlen, ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Anreize für Letztverbraucher sowie Speicherbetreiber zu setzen, damit sie im Fall eines Netzengpasses den überschüssigen Strom abnehmen.“ Keine einheitliche Position gibt es hinsichtlich der Eigenversorgung. Die wird vom BDEW weitgehend abgelehnt. Für andere Organisationen wie die dena ist sie aber ein wichtiger Teil der Sektorkopplung. Daher sollte Eigenversorgung auch bei Ausschreibungsanlagen zugelassen werden, so die dena. Denn sonst sei eine marktliche sowie netz- und systemdienliche Sektorkopplung und Zwischenspeicherung von Energie nicht wirtschaftlich realisierbar. Text: Andreas Witt Foto: Guido Bröer

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