Urteil im Prozess zur 10-H-Regel in Bayern
Solarthemen 471. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat am Montag entschieden, dass er die bayerische 10-H-Abstandsregel für neue Windkraftwerke für rechtmäßig hält.
Vor knapp zwei Jahren hatte Bayerns Landtag mit CSU-Mehrheit die Abstandsregel „10H“ für neue Windkraftwerke (WKW) beschlossen; demnach muss der Abstand einer Windkraftanlage vom nächsten Wohnhaus mindestens das 10-Fache der Höhe einer Windkraftanlage betragen. Nun bestätigte der VGH: Der Gesetzgeber darf den Abstand von Windkraftanlagen zu Gebäuden vorschreiben. Die Wirtschaftlichkeitsfrage sei kein Kriterium für Abstandsregeln. Der per Baugesetz und Bauordnung geforderte Mindestabstand zur Wohnbebauung von 10H ist aber gerade in den ländlichen Gebieten Bayerns bei modernen Windkraftanlagen kaum einzuhalten. Somit bestätigte der VGH das faktische Aus für neue Windmühlen in Bayern. Mit einer Ausnahme: Gemeinden dürften selber bestimmen, ob Windkraftanlagen auch bei geringerem Abstand genehmigungsfähig sind. Regierung und CSU-Fraktion werten das VGH-Urteil als Gewinn für die Bürger, vor allem wegen des Landschaftsschutzes. Für die Kläger, darunter die Landtags-Opposition, ist das Urteil dagegen „ein schwarzer Tag für den Klimaschutz in Bayern“- Text: Heinz Wraneschitz
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