Photovoltaik-Ausrüster SINGULUS TECHNOLOGIES setzt Kapitalherabsetzung um

Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (Kahl am Main) vom 16.02.2016 über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von 74 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und dem Ausgleich von Wertminderungen wurden am 25.05.2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.

Das Unternehmen führt nun beides durch. Das Grundkapital, das nach Einziehung der Aktien noch 48.930.240 Euro betrug, wurde um 48.624.426 Euro auf 305.814 Euro herabgesetzt.

Mit Wirkung zum 06.06.2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES im Verhältnis 160:1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 03.06.2016.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Aktien umbuchen. An die Stelle von je 160 Aktien mit einem Nennwert von je 1 Euro tritt eine konvertierte Aktie mit einem Nennwert von 1 Euro. Die Aktionäre werden zur Durchführung einer eventuell erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer Depotbank möglichst umgehend einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Die in der Anleihegläubigerversammlung vom 15.02.2016 und der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16.02.2016 beschlossene Sachkapitalerhöhung durch Einlage der Anleihe und alle damit verbundenen Ansprüche soll im weiteren Verlauf der Monate Juni und Juli erfolgen.

01.06.2016 | Quelle: SINGULUS TECHNOLOGIES AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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