Bundeskabinett beschließt Auslandsausschreibungen

Solarthemen 473. Die Bundesregierung hat die Verordnung über Pilotausschreibung für PV-Parks in Nachbarländern beschlossen.

Die Mehrkosten der Parks sollen über die deutsche EEG-Umlage bezahlt wrrden (vgl. Solarthemen 472 und 471). Fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung sollen für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten auf Basis von Gegenseitigkeit geöffnet werden. Im ersten Schritt greift die Verordnung jetzt für die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächen. Schon ab 2017 soll dann die anteilige Öffnung für andere Technologien erfolgen. Erste Pilotprojekte sind schon für 2016 geplant, so das Bundeswirtschaftsministerium. Text: Guido Bröer

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