EEG-Reform: Bundesrat fordert Änderungen bei Photovoltaik-Mieterstrom und Solarstrom-Einspeisevergütung

Am 17.06.2016 hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgegeben.

Unter anderem kritisiert die Länderkammer, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung biete Photovoltaik-Mieterstrommodellen keine wirtschaftliche Perspektive. Dabei sei die Erhebung der vollen EEG-Umlage im EEG ein wesentliches Hemmnis.
So könnten PV-Mieterstrommodelle beispielsweise das Angebotsportfolio von Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern erweitern und neuen Anbietern (beispielsweise Energiegenossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften) eine Chance bieten, sich auf dem Energiemarkt einzubringen.
Die Nutzung vor Ort erzeugten Solarstroms liefere zudem Verbrauchern beziehungsweise Verbrauchergemeinschaften einen ökonomischen Anreiz, durch Lastverschiebungen ihr System so zu optimieren, dass eine möglichst hohe Harmonisierung von Erzeugung und Verbrauch vor Ort erreicht wird.
„Dadurch gleichen sich Angebot und Nachfrage an, was zur Entlastung der Netze führt, deren Ausbaubedarf verringert und die Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien fördert“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.
Um PV-Mieterstrommodellen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, muss in § 3 EEG 2016 der Verbrauch von Strom aus PV-Anlagen Dritter im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden und damit der Strom aus der PV-Anlage teilweise von der EEG-Umlage befreit werden, so der Bundesrat.
Weiter fordert der Bundestag, zwischengespeicherter Strom von der EEG-Umlage auszunehmen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Solarstrom-Einspeisevergütung soll bei wesentlicher Zielverfehlung einmalig erhöht werden
Da die Photovoltaik-Ausbauziele in den letzten beiden Jahren um jeweils ein Gigawatt verfehlt wurden, soll die Degression der Einspeisevergütung einer Unterschreitung des Ziels von jährlich 2,5 GW um mehr als 100 Megawatt auf 0,25 Prozent sinken.
Sollte der PV-Zubau die Vorgabe um mehr als 1 GW unterschreiten, solle die Degression entfallen und stattdessen eine einmalige Erhöhung der Einspeisevergütung um 4,00 Prozent zum ersten Kalendertag des jeweiligen Quartals erfolgen.
Bei einer Unterschreitung um mehr als 1,5 GW fordert der Bundesrat eine einmalig Erhöhung zum ersten Kalendertag des jeweiligen Quartals um 6 Prozent.


20.06.2016 | Quelle: Bundesrat; Bild: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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