Bundestag verabschiedet Reform des Strommarktes; Integration wachsender Anteile von Solar- und Windstrom

Der Deutsche Bundestag hat am 24.06.2016 die Gesetze zur Weiterentwicklung des Strommarktes und zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet.

Teil des Strommarktgesetzes ist auch die Stilllegung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten.

Solar- und Windstrom bestimmen zunehmend das Marktgeschehen
„Dies ist die größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren“, sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel,
„Mit dieser Reform machen wir den Strommarkt fit für wachsende Anteile erneuerbarer Energien. Deutschlands Stromversorgung wird so kostengünstig und verlässlich bleiben, gerade und erst recht wenn zunehmend Wind- und Sonnenstrom das Marktgeschehen bestimmen.“
Mit dem Gesetz stelle Deutschland die Weichen für einen Wettbewerb von flexibler Erzeugung, flexibler Nachfrage und Speichern.
„Wir nehmen die Stromhändler in die Pflicht: wer Strom verkauft, muss eine identische Menge beschaffen und zeitgleich ins Netz einspeisen, damit die Versorgung jederzeit sicher bleibt. Eine freie Preisbildung am Stromgroßhandelsmarkt sorgt für Investitionen in die benötigten Kapazitäten. Es werden die Kapazitäten vorgehalten, die von Kunden nachgefragt werden – nicht mehr, aber auch nicht weniger“, so Gabriel.

Einführung intelligenter Messsysteme
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mache den Stromsektor zum Vorreiter, denn es ermögliche neue, innovative Geschäftsmodelle z. B. durch die Verknüpfung erneuerbarer Stromerzeugung mit Verbrauchern. Im Zentrum des Gesetzes stehe die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie sollen als sichere Kommunikationsplattform dienen, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Schließlich trage die Überführung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten in eine „Sicherheitsbereitschaft“ mit anschließender endgültiger Stilllegung dazu bei, die deutschen Klimaziele im Stromsektor bis 2020 zu erreichen.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes steht am Ende eines Prozesses, der mit einem „Grünbuch“ und einem „Weißbuch“ begann.
Nach einer ausführlichen Konsultation der Öffentlichkeit und Abstimmungsgesprächen mit den Nachbarstaaten hatte die Bundesregierung sich für einen Strommarkt 2.0 mit freier Preisbildung an den Großhandelsmärkten und gegen einen so genannten Kapazitätsmarkt entschieden.
Ausschlaggebend waren die geringeren Kosten und die bessere Integration in den europäischen Binnenmarkt. Eine neu geschaffene Kapazitätsreserve, die strikt vom Strommarkt getrennt wird, sei ein zusätzliches Sicherheitsnetz für unvorhersehbare Ereignisse.
In einer „Gemeinsamen Erklärung zu regionaler Kooperation“ hatte Bundesminister Gabriel am 8. Juni 2015 mit den Energieministerinnen und -ministern von elf Nachbarstaaten verabredet, die freie Preisbildung und den grenzüberschreitenden Stromhandel zu garantieren – gerade auch in Zeiten von Knappheit und hohen Preisen an den Strombörsen.
Deutschland und die Nachbarstaaten sehen große Vorteile im Binnenmarkt, weil mit ihm Versorgungssicherheit zu geringeren Kosten hergestellt werden kann.

Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland bei der Versorgungssicherheit eine Spitzenposition ein. „Mit dem neuen Strommarktgesetz sorgen wir dafür, dass dies so bleibt“, so Bundesminister Gabriel.

Im Nachgang zur Entscheidung des Bundestages wird sich der Bundesrat in einem weiteren Durchgang mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz befassen. Daran schließt sich die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU Kommission an.

Die im Bundestag beschlossenen Dokumente sind veröffentlicht auf der Seite des Bundestages.

27.06.2016 | Quelle: BMWi; Bild: Voltaris | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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