Offener Brief von EUROSOLAR: Mit einer mittelständischen Energiewende einen echten Energiemarkt schaffen
Darin legt die Vereinigung dar, wie kleine und mittlere Unternehmungen in ihrem Engagement für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch die geplanten Ausschreibungen sowie die Beschränkung des Zubaus behindert würden. Eurosolar fordert Korrekturen am aktuellen Gesetzesentwurf, der in einem besonderen Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werden soll.
„Kern der Novelle ist die Einführung von Ausschreibungen bei gleichzeitiger massiver Reglementierung des Zubaus von Anlagen zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien. Begründet wird diese Änderung mit der Behauptung, dadurch die Kosten der EEG-Umlage zu begrenzen. Tatsächlich ist aber gar nicht der Zubau von Erzeugungsanlagen Kostentreiber der EEG-Umlage, sondern Kostentreiber sind die ökonomischen Folgen einiger Eingriffe in das EEG, wie z. B. die Ausweitung der sog. Besonderen Ausgleichregelung („Industrierabatte“) und der seit 2009 neue Wälzungsmechanismus, der dazu führt, dass die EEG-Umlage bei sinkenden Strompreisen steigt“, heißt es in dem Brief.
7 Punkte für eine mittelständische Energiewende
Laut Eurosolar muss jetzt für die Weiterentwicklung einer mittelständischen Energiewende folgendes getan werden:
- Ausschreibung nur, wenn die im Koalitionsvertrag genannten Bedingungen empirisch belastbar erfüllt werden. Ausschreibungen nicht vor 2018.
- Für kleine Windparks muss eine Ausnahme von den Ausschreibungen eingeführt werden.
- Die Wettbewerbsfähigkeit ordentlicher Binnenlandstandorte für Windkraftanlagen ab 60 % des Referenzstandorts muss gegenüber Küsten- und anderen Topstandorten gesichert werden.
- Streichung der verfassungswidrigen 5 %-Sonderkürzung der Vergütung von Windenergieanlagen mit einer Genehmigung vor dem 1. Januar 2017.
- Keine pauschalen Zubau-Beschränkungen in „Netzengpassgebieten“.
- Die europarechtlich zulässige Bagatellgrenze von 1 Megawatt bei der Photovoltaik muss ebenfalls ausgeschöpft werden. Der willkürliche 52-Gigawatt-Deckel, nach dessen Erreichen neue Photovoltaik-Anlagen keine EEG-Einspeisevergütung mehr erhalten, ergibt vor dem Hintergrund der durch die Realität widerlegten pessimistischen Grundannahmen zur Kostenentwicklung keinen Sinn und muss wieder abgeschafft werden. Er dient offensichtlich allein zum Schutz der Betreiber von fossilen und nuklearen Kraftwerken vor Konkurrenz.
- Die EEG-Umlage auf selbstgenutzten und Mieterstrom („Sonnensteuer“) ist abzuschaffen, weil selbst erzeugter und verbrauchter Strom die Netze sogar entlastet. Gerade Mieterstrom-Modelle führen dazu, dass auch die kleinen Leute ohne Eigenheim von den Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren können.
Der offene Brief steht in Zusammenhang mit der EUROSOLAR-Kampagne „Kein Stopp der Energiewende“.
Zum offenen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags
29.06.2016 | Quelle: EUROSOLAR e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH