Scheer: SPD erringt Verbesserungen für das EEG 2016
In der Nacht auf Dienstag, den 5. Juli 2016, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eine Übereinkunft über Änderungen am Gesetzentwurf zum EEG 2016 erzielt. Das länderseitig nicht zustimmungspflichtige Gesetz wurde am Montag im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung beraten und soll noch am 08.07.2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Sektor-Kopplung und Verbesserungen für Bürgerenergie-Projekte
„So habe ich darauf gedrungen, Strommengen aus Erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, als so genannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungsformen, etwa Speicher, zu verwenden“, erklärt Scheer.
Der Ansatz für eine solche Sektorenkopplung sei durch Ministerpräsident Torsten Albig bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Mai mit durchgesetzt worden, dann im Kabinettsentwurf zum EEG 2016 aber nur unzureichend enthalten gewesen.
Auch seien drohende Benachteiligungen kleinerer Akteure eingrenzt worden, wie sie mit Ausschreibungen üblicherweise einhergehen.
„So wurden auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion für Bürgerenergie-Projekte ergänzende Teilhabemöglichkeiten für Kommunen geschaffen und eine Öffnung für weitergehende länderseitige Regelungen einer Beteiligung der Akteure vor Ort durchgesetzt.“
Verordnungsermächtigung soll Bedingungen für Mieterstrom verbessern
Bürgerenergieprojekte sollen zudem in Orientierung am höchsten Gebot einen Zuschlag erhalten können. Für so genannten Mieterstrom soll es über eine Verordnungsermächtigung Teilnahme-Verbesserungen geben.
Ausschreibungen nicht zielführend
„Gleichwohl erachte ich den mit dem EEG 2016 eingeschlagenen Weg einer Umstellung des Einspeisevergütungssystems auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund unserer Energiewende- und Klimaschutzziele für nicht zielführend und habe dies bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eingewandt“, betont Scheer.
So sehe der Koalitionsvertrag vor, dass sich Ausschreibungen vor einer Systemumstellung zunächst bewähren müssen. Dies betreffe insbesondere den Erhalt der Akteursvielfalt, was bei Ausschreibungen mit Blick auf internationale Erfahrungen und auch Erfahrungen aus den Pilotverfahren in Deutschland bislang nicht oder nur unzureichend gelungen sei.
„Akteursvielfalt, die Beteiligung der Menschen vor Ort, fällt im Zuge von Gebotsverfahren grundsätzlich geringer aus, als im bislang in Deutschland geltenden Einspeisevergütungssystem“, betont Scheer.
Ein weiteres Risiko von Ausschreibungen liege in solchen Ausbaumengen, die nach Zuschlagserteilung nicht ausgebaut werden. „Leider ist es für das EEG 2016 aufgrund des Widerstands des Koalitionspartners nicht gelungen, solche Mengen wieder in die Gebotsverfahren zurück zu geben“, so Scheer.
Mengenbegrenzung ist der falsche Weg
Darüber hinaus bedürfe es dringend einer Anpassung der Ausbauziele. Mit dem mengenbegrenzenden Instrument von Ausschreibungen und den vorgesehenen Ausbaumengen bestehe die Gefahr eines massiven Rückgangs der jährlichen Ausbauten. Gemessen an den Klimaschutzzielen und dem steigenden Bedarf an erneuerbarer Energie auch für die Wärme und Verkehr sei eine Restriktion des Ausbaus der falsche Weg.
„Insofern begrüße ich wiederum, dass mein Appell Gehör fand, die Frist zur kontinuierlichen Erstellung von Erfahrungsberichten von zuvor vier Jahren auf nun zwei Jahre zu reduzieren“, fasst Scheer zusammen.
06.07.2016 | Quelle: Dr. Nina Scheer, Mitglied des Deutschen Bundestages | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH