EEG: Experimente per Verordnung

Solarthemen 476. Im Rahmen des EEG sollen ab 2018 so genannte „Innovationsausschreibungen für besonders netz- oder systemdienliche Anlagen“ möglich sein.

Eine Art Experimentierklausel ist es wohl, die die Koalitionsabgeordneten kurz vor Toresschluss mit dem neu eingefügten § 39j in das Gesetz aufgenommen haben. Demnach sollen in den Jahren 2018 bis 2020 versuchsweise technologieneutrale Ausschreibungen stattfinden. Per Verordnung soll die Bundesregierung bis spätestens zum 1. Mai 2018 regeln, wie solche Dinge wie beispielsweise Kombikraftwerke oder möglicherweise auch Speicher und Power-to-X-Anlagen an diesen Pilotausschreibungen teilnehmen können. Laut Gesetz sollen die Regeln in der Verordnung so gestrickt werden, „dass besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen“.

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