EEG: Photovoltaik in Konkurrenz mit Wind

Solarthemen 476. Um 400 MW des Ausschreibungsvolumens des künftigen EEG sollen Windkraft und Photovoltaik miteinander konkurrieren.

Geregelt wird dies in den Paragraphen 39i und 88c in Form einer „Verordnungsermächtigung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen“, die erst in der Woche der finalen Abstimmung im Bundestag vom Bundeswirtschaftsministerium in das Gesetz gedrückt wurde. Wie bereits bei früheren Gelegenheiten geschieht dies in der Gesetzesbegründung unter Hinweis auf Vorgaben aus Brüssel. Den Abgeordneten wurde vom Wirtschaftsministerium signalisiert, die Kommission sei andernfalls nicht willens, das EEG als zulässige Beihilfe zu notifizieren. Mit den so genannten technologieoffenen Ausschreibungen setzt die Koalition nun eine Idee um, die weder die FDP in ihrer Regierungszeit noch der EU-Wettbewerbskommissar in früheren Gesetzgebungsverfahren in Berlin durchsetzen konnte. Die jeweils 400 MW pro Jahr sollen versuchsweise zwischen 2018 und 2020 von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben werden. Die Verordnung dafür muss die Bundesregierung laut Gesetz bis spätestens zum 1. Mai 2018 erlassen. Eine echte Konkurrenz zwischen Wind- und Solarbranche um das Ausschreibungsvolumen vermeidet der Gesetzgeber allerdings bislang. Zwar werden die in den gemeinsamen Ausschreibungen bezuschlagten Volumen von Wind- und Solarparks von den allgemeinen Ausschreibungsmengen abgezogen – jedoch energiespezifisch. Das jeweilige Gesamtvolumen für Wind und Solar wird also nicht verändert.

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