Solarworld: Rückschlag vor US-Gericht

<strong>Solarthemen 476. </strong>Im Streit mit dem Siliziumproduzenten Hem­lock um nicht eingehaltene Lieferverträge im Streitwert einer hohen dreistelligen Millionensumme sieht ein US-Richter eine klare Beweislage.

Im Rechtsstreit zwischen dem Siliziumlieferanten Hemlock und der SolarWorld Industries Sachsen GmbH hat der United States District Court for the Eastern District of Michigan in der vergangenen Woche entschieden, dass dem von Hemlock eingereichten Antrag auf ein vereinfachtes erstinstanzliches Verfahren ohne Jury stattgegeben wird. Dies ist nur üblich, wenn der Richter eine klare Beweislage erkennt. Für SolarWorld kann eine Niederlage vor Gericht existenzbedrohliche Dimensionen haben, wenn Hemlock seine Ansprüche durchsetzen könnte. In einer Ad-hoc-Mitteilung des deutschen Solarkonzerns heißt es allerdings, man werde bei einer erstinstanzlichen Niederlage in Berufung gehen. Außerdem halte man die Ansprüche in Europa nicht für durchsetzbar, da nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken gegen die vor gut einem Jahrzehnt geschlossenen Lieferverträge bestünden.

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