Power-to-Heat-Anbieter Enerstorage: Geplante Sektor-Kopplung droht in die Förderfalle zu laufen

Während die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben hat, sei der rechtzeitige Netzausbau verschlafen worden, so die enerstorage GmbH (München), ein Pionier in Sachen Power-to-Heat in der Industrie.

Nun soll es die Sektor-Kopplung richten und eine weitere Kostenexplosion durch Redispatch-Maßnahmen und Einspeisemanagement verhindern. Die wirkungsvollste und seit über 50 Jahren erprobte Technologie zur Nutzung von Überschussstrom in der Wärmeversorgung sei jedoch Power-to-Heat.
Ihre Vorteile will jetzt auch die Bundesregierung in der Sektor-kopplung nutzen, so wurde es im Rahmen der EEG-Novelle beschlossen. Doch mit der geplanten Ausgestaltung drohe die Sektor-Kopplung in die Förderfalle zu laufen.

„Es werden hunderte kleiner, kommunaler Anlagen einen Förderantrag stellen“
Ab 2017 werden durch den neuen Paragraphen 13.6a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Power-to-Heat-Anlagen in Höhe von insgesamt 2.000 Megawatt gefördert.
„Mit der Vergütungssystematik zur Power-to-Heat-Förderung ist jedoch nicht sichergestellt, dass die wirkungsvollsten und ökonomischsten Anlagen entstehen“, prognostiziert Philip Mayrhofer, Geschäftsführer von Enerstorage.
Weil die meisten Standorte bei großen kommunalen Wärmenetzen bereits Power-to-Heat nutzten, würden vor allem hunderte kleiner Anlagen von bis zu fünf Megawatt bei städtischen Wärmenetzen, Schwimmbädern und Co. von meist kommunalen Betreibern einen Förderantrag stellen. Weil sie zudem aufgrund der Förderkriterien ausschließlich im Netzausbaugebiet liegen dürfen, komme auf den regionalen Netzbetreiber Tennet ein gewaltiger Aufwand zu, um die technische Eignung der Standorte und eine angemessene Kostenerstattung zu prüfen.

Neue Power-to-Heat-Anlagen bei Industrieunternehmen
Das Interesse von Industrieunternehmen, einen Förderantrag zu stellen, werde hingegen gering sein. Schuld sei die Vergütungssystematik der Kostenerstattung sowie die fünfjährige Bindung nicht nur der Power-to-Heat-Anlage, sondern auch der komplementären KWK-Anlage.
Dabei könnten industrielle Wärmenetze, die oftmals pro Standort einen ganzjährigen Wärmebedarf von über 100 Megawatt haben und entsprechend große Anlagen realisieren könnten, schnell und kostengünstig erschlossen werden.
„Prüfungs- und Entscheidungsprozesse sind hier in der Regel konzentrierter und damit schneller als bei kommunalen Betrieben. Auch können die Kosten deutlich gesenkt werden, weil beim Bau größerer Anlagen Skaleneffekte realisiert werden“, so Philip Mayrhofer.
„Zwar sind die Netzbetreiber angehalten, bei gleicher Eignung die günstigsten Standorte vertraglich zu binden, doch aufgrund falscher Anreize in der Vergütung, werden die am besten geeigneten und günstigsten Standorte vermutlich gar nicht zur Wahl stehen. Damit droht die geplante Sektorkopplung in die Förderfalle sowie in Bürokratismus und Kostenexplosion zu laufen.“

„Verzehnfachung industrieller Power-to-Heat-Kapazitäten bis 2020 ist möglich“
Schon heute stellen große Power-to-Heat-Anlagen in Deutschland mit jeweils über fünf Megawatt insgesamt rund 500 Megawatt Leistung. Etwa ein Viertel davon entfällt auf die Industrie, die ihre Flexibilitäten meist am Regelenergiemarkt nutzt. 37 Prozent von ihnen seien von Enerstorage realisiert worden und würden heute durch das Unternehmen vermarktet.
„Die installierte Leistung großer Power-to-Heat-Anlagen in der Industrie kann sich bis 2020 verzehnfachen“, sagt Tobias Assmann, Geschäftsführer von Enerstorage und verantwortlich für die Standortentwicklung.
„Das ist vor allem dann realistisch, wenn Power-to-Heat-Anlagen in Zukunft nicht nur im Regelenergiemarkt, sondern auch als zuschaltbare Last vermarktet werden.“ Dazu müssten jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Kommt die Stromheizung früher als gedacht?
Trotz aller alten und neuen Hürden in der Sektor-Kopplung bestehe Hoffnung. Unterstützung komme in den nächsten drei Jahren von Schaufensterprojekten des BMWi wie dem Sinteg-Projekt 50hT Windnode. Zudem könne sich in Einzelfällen bei Industriestandorten auch heute schon außerhalb dieser Projekte die Vermarktung von Power-to-Heat als zuschaltbare Last und damit die Stromheizung rechnen.
Auszuschließen sei auch nicht, dass der Paragraph 13.6a EnWG in naher Zukunft doch noch ein echter Impulsgeber in Sachen Sektor-Kopplung werde. Denn durch den genannten hohen Prüfungsaufwand und die Einordnung der umzulegenden Kosten als „beeinflussbare Kosten“ durch den Übertragungsnetzbetreiber werde es schwer, Power-to-Heat-Anlagen mit insgesamt 2.000 Megawatt schnell genug zu realisieren.
In diesem Fall sei eine weitergehende Regelung in Form einer Verordnung schon innerhalb der nächsten drei Jahre zu erwarten. Die neuen Förderkriterien könnten dann gemäß der Philosophie einer „wettbewerblichen Ausschreibung“ angepasst werden.
Das Interesse der energieintensiven Industrie an Power-to-Heat sei in jedem Fall groß angesichts der Möglichkeit, die eigenen Wärmekosten und gleichzeitig die CO2-Emissionen zu senken, betont Enerstorage.

22.07.2016 | Quelle: ENERSTORAGE GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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