US-Richter gibt Klage von Hemlock gegen SolarWorld-Tochterunternehmen in erster Instanz statt; SolarWorld will Rechtsmittel einlegen
Hemlock hat die SolarWorld-Tochter auf knapp 800 Millionen Dollar Schadensersatz für nicht abgenommenes Silizium verklagt.
Gegen dieses erstinstanzliche Urteil werde die SolarWorld Industries Sachsen GmbH Rechtsmittel beim Intermediate Court of Appeals in den USA einlegen, so die SolarWorld AG in einer Ad-hoc-Mitteilung.
Die SolarWorld AG rechnet in diesem Verfahren in der zweiten Instanz mit einer Dauer von rund einem Jahr.
Die SolarWorld AG gehe trotz des erstinstanzlichen Urteils von einer nicht bestehenden Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens Hemlock in Deutschland aus.
Gegen die zugrunde liegenden Lieferverträge bestünden nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken. Hemlock müsste zur Vollstreckung eines etwaigen endgültigen US-Urteils in Deutschland ein Anerkennungsverfahren nach § 722 Abs. (1) ZPO vor deutschen Gerichten initiieren.
Ein solches Verfahren setze jedoch zunächst eine rechtskräftige, d. h. letztinstanzliche, Entscheidung aus den USA voraus. Im Rahmen eines solchen Verfahrens würde ferner die Einhaltung wesentlicher Grundsätze des deutschen Rechts bei der Urteilsfindung überprüft werden.
Nach gefestigter Auffassung in der Rechtsprechung gilt das EU-Kartellrecht als wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung. Darüber hinaus habe sich der amerikanische Einzelrichter mit der Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts ausdrücklich nicht beschäftigt und explizit darauf hingewiesen, dass dieser Aspekt im weiteren Prozessverlauf vor anderen Gerichten zu überprüfen sein werde.
Daher sei die SolarWorld AG davon überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann. Die Risikoeinschätzung der SolarWorld AG habe sich somit nicht geändert.
27.07.2016 | Quelle: SolarWorld AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH