Kooperationsvertrag mit Dänemark

Solarthemen 477. Am 20. Juli haben die deutsche und die dänische Regierung vereinbart, Ausschrei­bun­gen von PV-Anlagen gegenseitig zu öffnen.

Die Kooperationsvereinbarung schafft den Rahmen für je eine Pilotausschreibung in Dänemark und Deutschland noch im Jahr 2016, bei denen eine grenzüberschreitende Teilnahme von Anlagen zugelassen wird. Die Vereinbarung legt die Bedingungen für zwei separate PV-Ausschreibungen fest. Dabei geht es bei der dänischen Ausschreibung um 2,4 MW PV-Leistung, die in Deutschland installiert werden können. Das gesamte Ausschreibungsvorlumen liegt in Dänemark bei 20 MW. Bei einer Ausschreibung in Deutschland können sich dänsche Standorte mit insgesamt 50 MW PV-Leistung beteiligen. Text: Andreas Witt

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