Regierung in Berufung: EEG keine Beihilfe

Solarthemen 477. Die Bundesregierung hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union eingelegt. Darin ist das EEG 2012 als staatliche Beihilfe klassifiziert worden.

Die nächste, höhere Instanz ist nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Hier will die Regierung für ihre Rechtsposition streiten. Sie ist der Meinung, das beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2012 keine staatlichen Mittel im Sinne des EU-Beihilferechts zum Einsatz kommen. Am 10. Mai 2016 hatte das Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T-47/15 die Klage Deutschlands gegen den Beihilfe-Beschluss der Europäischen Kommission zum EEG 2012 in erster Instanz abgewiesen, sich also der Meinung der Kommission angeschlossen. Zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission ist es umstritten, ob durch das EEG staatliche Beihilfen gewährt werden. Nur dann muss das EEG von der Kommission genehmigt werden. Text: Andreas Witt

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