Regierung in der Klimadiskussion

Dr. Barbara Hendricks, BMin., SPD, Bundestagsabgeordnete, Abgeordnete, Mitglied Deutscher Bundestag, MdB, Rede, 179. Sitzung, Top 6, Thema: Klimaschutz, Redner 4. Rednerpult. Ordnungsnummer: 3781536 Name: Hendricks, Barbara Ereignis: Plenarsitzung, Redner Geb‰ude / Geb‰udeteil : Reichstagsgeb‰ude, Plenarsaal Nutzungsb
Solarthemen 477.Nach der Klimakonferenz von Paris im Dezember vergangenen Jahres steht die Re­gierung inzwischen in einer Bringschuld. Dabei geht es auch um den Stellenwert erneuerbarer Energien. Doch das Umweltministerium wird offenbar ausgebremst.

Bereits am 6. Juli hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen von Paris beschlossen, der noch in den Bundestag eingebracht werden muss. Mit Beschluss des Gesetzes würde die Bundesrepublik Deutschland dem Klimaschutz-Übereinkommen zustimmen. Im Vorwort zum Gesetz nimmt die Regierung ausdrücklich Bezug zu dem Pariser Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts eine weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung stützt diese Zielsetzung und die Forderung, bis 2050 die THG-Emissionen um 80 bis 95 Prozent zu senken. Mit dem Klimaschutzplan 2050, der federführend im Bundesumweltministerium (BMUB) erarbeit wird, soll der Pfad aufgezeigt werden, wie das Ziel tatsächlich zu erreichen ist. Klimaschutzpan verschoben Beschlossen werden sollte der Plan zunächst im Sommer dieses Jahres. Aber das scheint die Regierung nicht zu schaffen. Nun ist vom Herbst die Rede. „Der Klimaschutzplan befindet sich derzeit zur Frühkoordinierung im Kanzleramt“, erklärte BMUB-Pressesprecher Nikoalai Fichtner gegenüber den Solarthemen. Erst danach könne die eigentliche Ressortabstimmung beginnen. „Wann das sein wird und was genau dann im Plan stehen wird, lässt sich heute noch nicht sagen“, so Fichtner. Das Umweltministerium hat bereits mindestens zwei Entwürfe erarbeitet. Der erste fand im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) keinen großen Gefallen – so wurde ein verbindlicher Zeitplan zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung gestrichen. Doch auch der zweite, mit dem BMWi abgestimmte Entwurf geht dem Kanzleramt offenbar deutlich zu weit. Er könne, so eine Stellungnahme aus dem Kanzleramt, als „Einführung einer Planwirtschaft“ missverstanden werden. Damit bezieht es sich auf Kritik von vier Abgeordneten der Union. So will das Kanzleramt offenbar keine Formulierungen im Plan sehen, die mit Zielverschärfungen verbunden seien. Es sei nicht richtig, die Treibhausgasneutralität bis 2050 als Ziel zu benennen. Kritisch sieht das Kanzleramt u.a. Forderungen, eine Förderung fossiler Heiztechniken 2020 auslaufen zu lassen und fossile Energieträger in der Industrie durch CO2-neutrale zu substituieren. Auch die langfristig vollständige Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien gehe über die nationalen, zuletzt mit dem EEG bestätigten nationalen Ziele hinaus. Das Kanzleramt will eine Reihe von Punkten im Klimaschutzplan nun ausführlicher mit den Ressorts und den Regierungsfraktionen diskutieren. Eine weitere Verschiebung des Plans scheint daher wahrscheinlich zu sein – womit die Klimadebatte allerdings immer näher an die Bundestagswahl im Herbst 2017 heranrückt. Der Klimakanzlerin Angela Merkel kann das eigentlich nicht so recht gefallen. Text: Andreas Witt Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

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