EnEV und EEWärmeG im Ressortclinch

Solarthemen 478. Zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium wird weiterhin um den Entwurf für das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben gefeilscht, mit dem das Ordnungsrecht im Bereich des energie­sparen­den Bauens zusammengeführt werden soll.

Bislang hat die Bundesregierung sich lediglich darauf festgelegt, dass es ein gemeinsames Gesetz für Effizienz und Erneuerbare geben soll. Ein Referentenentwurf wurde allerdings noch nicht bekannt. Auf Nachfrage in den beteiligten Ministerien wurde lediglich angedeutet, dass ein erster Entwurf bis zur Konferenz der Länderbauminister im Oktober fertig sein könnte. Da der Vollzug des Energiesparrechts in der baurechtlichen Kompetenz von Ländern und Kommunen liegt, wird das angekündigte Gesetz auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen sein. Die Bundesregierung steht unter Zeitdruck, da der kommende europäische Standard der Fast-Nullenergie-Gebäude mit der anstehenden Novelle in nationales Recht übertragen werden soll. In privaten Gebäuden soll er ab 2021 gelten, in öffentlichen Gebäuden zwei Jahre früher. Um den Bauherren Planungssicherheit zu geben, sollen die gesetzlichen Grundlagen dafür mindestens zwei Jahre früher feststehen. Text: Guido Bröer

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