Gutachten: Schilfgras gut, Biogas nicht

Solarthemen 479. Ein Gutachten für das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt Empfehlungen zum Klimaschutz in der Land- und Forst­wirt­schaft. Im Energiebereich sollte demnach die Produktion von Biogas reduziert werden. Biotreibstoffe lehnen die Gutachter ab. Ein großes Potenzial für den Klimaschutz sehen sie in Kurzumtriebsplantagen und Miscanthus.

Erstellt wurde das Gutachten vom Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) und dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sechs Maßnahmen haben aus Sicht der Beiräte das größte Potenzial zur teils langfristigen Reduktion von Treibhausgasen. Dies sind in dieser Reihenfolge die Erhöhung des Anteils von Nadelbäumen, der Schutz der Moore, die Reduktion des Fleischkonsums, der Ausbau von Miscanthus- und Kurzumtriebsplantagen (KUP), die Nutzung langlebiger Holzprodukte und eine sparsamere Stickstoffdüngung. WBAE und WBW sehen im „Anbau von Biomasse allein zur energetischen Nutzung keine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme“. Während die Stromproduktion aus KUP zu Treibhausgasemissionen in einer Größenordnung von 40 bis 70 Gramm Kohlendioxidäquivalänten je Kilowattstunden führe, liege dieser Wert bei der Stromerzeugung mit Biogas auf Basis von Silomais bei 160 bis 380 Gramm. Die beiden Beiräte sehen im Klimaschutz eine langfristige Aufgabe. So werde die Umstellung auf Nadelhölzer und die Änderung von Ernährungsgewohnheiten eine längere Zeit beanspruchen. Der Vorsitzende des WBW, Hermann Spellmann, erklärt: „Gerade weil einige vom Minderungspotenzial her gewichtige Klimaschutzmaßnahmen lange Zeit benötigen, um ihre volle Wirkung zu entfalten, ist es dringend geboten, zügig mit der Umsetzung zu beginnen.“ Foto: Tobias Brandner/Jackel GmBH & Co KG

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