Neues Register in der Diskussion

Solarthemen 479. Auf Basis des im Sommer novellierten Energiewirtschaftsgesetzes will die Bundes­netz­agen­tur (BNetzA) ein Marktstammdatenregister realisieren, das zwar seit zwei Jahren in Vorbe­reitung ist, aber erst jetzt in der Rege­nerativbranche diskutiert wird.

Grundlage des MaStR, das bereits 2014 im Energiewirtschaftgesetz (EnWG) angelegt wurde, ist der neue § 111e des vor zwei Monaten zuletzt novellierten EnWG. Außerdem fehlt noch eine Verordnung nach § 111f EnWG, die die Details regeln soll. Grundsätzlich soll mit dem MaStR laut BNetzA „ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann.“ Die Bundesnetzagentur argumentiert, damit könnten künftig viele behördliche Meldepflichten „durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.“ Das Marktstammdatenregister (MaStR), das bereits im Energiewirtschaftsgesetz von 2014 angekündigt wurde, soll alle Erzeugungsanlagen und ihre Betreiber erfassen. Auch Energiespeicher, die in der Lesart der BNetzA als Energieerzeuger gelten, würden damit erstmals erfasst. Wörtlich heißt es in § 111e EnWG, das MaStR umfasse „Daten über Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie sowie deren Betreiber.“ Das Marktstammdatenregister würde dabei auch die bislang getrennten Verzeichnisse des PV-Meldeportals und das EEG-Anlagenregister integrieren. Von Bagatellgrenzen, etwa für kleine Balkon-Solarmodule, ist bislang keine Rede. Darüber hinaus soll das Register auch Ladepunkte für Elektrofahrzeuge enthalten – offenbar nicht nur die öffentlich zugänglichen. Eine derart umfassende Datensammlung wirft natürlich auch Fragen nach dem Datenschutz auf. Für manche Vorhaben der Bundesregierung etwa die Erhebung EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch oder auch eine Einschränkung der Stromsteuerbefreiung für Eigenversorger scheint ein solches Register geradezu Grundvoraussetzung zu sein, wie der Publizist Klaus Oberzig im Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie kritisch anmerkt. Dast MaStR würde nach seiner Interpretation „die Grundlage dafür bieten, dass die von Finanzminister Schäuble vorgeschlagene Sonnensteuer überhaupt erst durchgesetzt werden könnte. Denn ohne einen umfassenden Überblick über alle, auch die kleinsten EE-Erzeuger, wäre ein solcher Plan ohne Substanz.“

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