PV-Anlagenregister bald vor dem BGH

Solarthemen 480.Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat erneut einen Betreiber einer Photovol­taik­anlage zur Rückzahlung von Einspeisevergütungen verurteilt, weil die Anlage ver­spätet bei der Bundes­netz­agen­tur angemeldet wurde.

Am 22. September wurde ein Landwirt verurteilt, 200000 Euro zurückzahlen zu müssen. Die Richter erklärten, der Netzbetreiber habe den Landwirt nicht deutlicher als dies geschehen sei, auf die Notwendigkeit der Anmeldung hinzuweisen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde gegen das Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Bereits am 21. Juni wurde vom OLG ein ähnliches Urteil gesprochen. Hierzu wurde Revision beim BGH eingelegt. Text. Andreas Witt

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