Gericht lehnt Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C ab; Greenpeace Energy will Rechtsmittel einlegen

Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy (Hamburg) prüft Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zugunsten des Subventionspakets für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C.

Das dem EuGH nachgeordnete Gericht hatte eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und Österreich gegen hohe staatliche Subventionen für das AKW-Projekt als nicht zulässig abgewiesen.
Der Rechtsstreit habe grundsätzliche Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend weiterer AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen Ländern dienen könne, betont Greenpeace Energy.

Entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik

„In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy.
„Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten britischen Atomsubventionen abweist“, so Tangermann.
Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf 108 Milliarden Euro.
Zusätzlich verspricht der britische Staat dem Betreiberkonzern EDF ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger Milliardenhöhe.
2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt. Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy, die oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, Tübingen und Energieversorgung Filstal vor dem EuG.

Betreiber von Ökostrom-Anlagen würden wirtschaftlich benachteiligt

Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbußen und Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und verkaufen kann.
Die Kläger hatten 2015 mit einer Studie belegt, dass das AKW die Börsenstrompreise auch in Deutschland messbar beeinflusst, andere Energieanbieter sowie Betreiber von Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteiligt und sogar Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärker belastet.
„Durch unsere Klage – und die damit verbundene Aufmerksamkeit – haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern“, sagt Sönke Tangermann.
„Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley Point C und andere AKW-Vorhaben in Europa engagieren, gerade weil Großbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen, gegen jeden wirtschaftlichen, umwelt-, sozial und marktorientierten Sachverstand“, sagt Sönke Tangermann.

30.09.2016 | Quelle: Greenpeace Energy eG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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