Photovoltaik-Zubau in Deutschland unterhalb des Korridors; Fördersätze für PV-Anlagen in der Festvergütung bleiben stabil

Die Bundesnetzagentur hat am 30.09.2016 bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden, stabil bleiben.

„Der Zubau liegt unverändert unter dem gesetzlichen Zubaukorridor. Daher bleiben die Fördersätze für Photovoltaik stabil“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen nicht betroffen
Nicht betroffen hiervon ist die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Die Förderhöhe für diese Photovoltaik-Anlagen wird seit Mitte 2015 über Ausschreibung ermittelt. Die sich auf dieser Grundlage wettbewerblich ermittelten Fördersätze sind von Runde zu Runde kontinuierlich gesunken.
Die in der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 ermittelten Fördersätze betrugen durchschnittlich 9,17 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom; innerhalb von 15 Monaten sind sie auf einen Durchschnittswert von 7,25 ct/kWh in der fünften Runde im August dieses Jahres gesunken.
Das zeige, dass die hohe Wettbewerbsintensität in den Ausschreibungsrunden zu sinkenden Preisen geführt hat, so die Bundesnetzagentur.

Höhe der Förderung orientiert sich am Photovoltaik-Zubau der letzten 12 Monate
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen werden weiterhin gesetzlich festgelegt und müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst werden.

Nur rund 1,1 GW PV-Zubau in den letzten 12 Monaten
Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. In diesem Zeitraum liegt der aktuelle Zubau mit etwa 1.096 Megawatt weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten September 2015 bis August 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle in diesem Zeitraum eingegangenen Meldungen, auch Nachmeldungen von vorher in Betrieb genommenen Anlagen, enthalten.
Die Zubauzahlen setzen sich aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister zusammen.
Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Photovoltaik-Fördersätze nicht mehr gesenkt.

Bezugszeitraum für den PV-Zubau künftig sechs Monate
Bewegt sich der Photovoltaik-Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Senkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet.
Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt steigt.
Dieser Mechanismus wird grundsätzlich auch für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, und eine installierte Leistung von 750 Kilowatt oder weniger haben, weiterhin gelten.
Er wurde durch das neue EEG 2017 jedoch leicht angepasst: Der Bezugszeitraum für den Zubau wurde von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt, so dass der „atmende Deckel“ schneller reagieren kann. Außerdem wurde bestimmt, dass bei einer länger anhaltenden Unterschreitung des Zielkorridors die Vergütungssätze etwas schneller wieder steigen können.
Für alle neuen Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt, gleich ob es sich um Freiflächenanlagen oder solche auf Gebäuden handelt, die nach dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, wird die Förderhöhe künftig über Ausschreibungen ermittelt.

04.10.2016 | Quelle: Bundesnetzagentur; Bild: Conergy | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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