Bundesnetzagentur startet erste grenzüberschreitende Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark

Die Bundesnetzagentur hat am 12.10.2016 die erste geöffnete Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Nachbarland Dänemark bekannt gegeben.

Somit könnten sich erstmalig neben PV-Anlagen in Deutschland auch Projekte in Dänemark an einer deutschen Ausschreibung beteiligen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Enge Kooperation mit dem Nachbarland
Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärt: „Mit dieser europaweit ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung senden wir ein wichtiges Signal und machen deutlich, dass Deutschland bereit ist, bei der Förderung der erneuerbaren Energien eng mit seinen europäischen Nachbarn zu kooperieren. Wir wollen die im Verfahren mit Dänemark gewonnenen Erkenntnisse umfassend auswerten und diese für weitere Kooperationen mit anderen europäischen Partnerländern nutzen.“

Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, ergänzt: „Nachdem die nationalen Ausschreibungen bereits ein Erfolg waren, bin ich zuversichtlich, dass die grenzüberschreitenden Ausschreibungen dies ebenfalls werden.“

Dänemark plant ebenfalls eine PV-Ausschreibungsrunde
Grundlage für die geöffnete Ausschreibung bilden die im Juli dieses Jahres unterzeichnete Kooperations-Vereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung. Dänemark plant noch in diesem Jahr ebenfalls eine Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, an denen sich auch Projekte in Deutschland beteiligen dürfen.

Zuschlag unabhängig vom Standort
Im Rahmen der jetzt geöffneten Ausschreibung können Gebote für Photovoltaik-Anlagen mit Standort in Dänemark oder Deutschland abgegeben werden. Entscheidend für die Zuschlags-Erteilung ist die Gebotshöhe. Die Zahlungen an die Anlagen richten sich grundsätzlich nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung.
Mit der Kooperation soll die regionale Energiezusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland gestärkt und eine Vorgabe der Europäischen Kommission erfüllt werden. Entscheidend sei, dass die Kooperation zum gegenseitigen Vorteil sei und einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern habe, betont das Ministerium. Aus diesem Grund basiert die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und setzt den physikalischen Stromimport voraus.
Nähere Informationen zur Ausschreibung:
www.bundesnetzagentur.de/pv-ausschreibung-dk

12.10.2016 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Bild: solarhybrid AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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