Bürgerwind 2017: Parallelgebote erlaubt

Solarthemen 481.Mit der geplanten Nachbesserung des EEG sollen in diesem Herbst auch die Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften nochmals geändert werden.

Im Paragraphen 36 g, der die Sonderrechte für Bürgerenergiegesellschaften zur Teilnahme an Ausschreibungen im Windbereich beschreibt, soll nach dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums eine Passage geändert werden. Hieß es dort bislang, dass weder die Gesellschaft noch eines ihrer stimmberechtigten Mitglieder in den zwölf Monaten vor Gebotsabgabe einen Zuschlag für eine Windenergieanlage an Land erhalten haben darf, so wird nun zusätzlich die Möglichkeit von Parallelgeboten zum Thema. Einerseits werden diese beschränkt, dadurch aber zugleich ausdrücklich ermöglicht. Laut Referentenentwurf soll zum Gebotstermin weder die Gesellschaft noch eines ihrer Mitglieder gleichzeitig Gebote abgeben haben dürfen, die insgesamt 18 Megawatt übersteigen. Damit wären Parallelgebote bis zu diesem Umfang ausdrücklich erlaubt. Text: Guido Bröer Foto: Klimaschutzagentur Region Hannover

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