„Netzausbaugebiet“ wird definiert

Solarthemen 481.Derzeit arbeitet die Bundesregierung am Entwurf der Verordnung über das im EEG 2017 so genannte „Netzausbaugebiet“, in dem der Zubau von Windkraftanlagen beschränkt werden soll.

In den kommenden Jahren sollen dort nur noch 58 Prozent des Anlagen-Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 möglich sein. Das Gebiet soll laut EEG § 36c und § 88b eine räumlich zusammenhängende Fläche von maximal 20 Prozent des Bundesgebietes umfassen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Zeitplan bestätigt, wonach ein Verordnungsentwurf im November Bundesländern und Verbänden vorgelegt werden soll, um schließlich spätestens am 1. März 2017 beschlossen zu werden. Die Verordnungsermächtigung soll vom Wirtschaftsministerium an die Bundesnetzagentur übertragen werden. Text: Guido Bröer

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