Schweizer Energiegesetz beschlossen

Solarthemen 481. Der Nationalrat und der Ständerat, die beiden Kammern des schweizerischen Parlaments, haben am 30. September das Energiegesetz (EnG) angenommen, das für die Energiewende in der Schweiz grundlegend ist.

Damit setzt das Parlament das erste Maßnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 um. Die Beratungen darüber hatten mit der Reaktorkatastrophe von Fukushima und dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergie begonnen. Die Schweiz soll innerhalb der nächsten 20 Jahre alle Atomkraftwerke abschalten. Mit dem Beschluss über das Energiegesetz beginnt nun eine Referendumsfrist bis zum 19. Januar, innerhalb derer eine Volksabstimmung das Gesetz noch kippen könnte. Mit dem ersten Maßnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 sollen Effizienzpotenziale erschlossen und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Der schweizerische Solarverband Swissolar bewertet den Parlamentsbeschluss positiv, auch wenn man manche Kröte habe schlucken müssen: „Das erste Maßnahmenpaket der Energiestrategie schafft unter anderem die dringend nötigen Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Solarenergie, indem der Netzzuschlag auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde angehoben wird und die Einmalvergütung als wichtigstes Förderinstrument auch für grosse Photovoltaikanlagen beansprucht werden kann“, meldet der Verband. Der Netzzuschlag, den die Schweizer Stromkunden, vergleichbar zur deutschen EEG-Umlage, für die Förderung erneuerbarer Stromerzeugung zahlen müssen, war bislang auf 1,5 Rappen beschränkt, so dass der Zuschuss immer nur für einen kleinen Anteil der beantragten Anlagen bewilligt werden konnte. Auch für die Solarthermie und andere Effizienztechnologien habe das Gesetz große Bedeutung, betont Swissolar. Denn die erhöhten Mittel aus der CO2-Abgabe können die Kantone für Förderprogramme im Gebäudebereich einsetzen. Text: Guido Bröer

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