Und jährlich grüßt die EEG-Umlage

Solarthemen 482. Es ist ein Ritual: Jedes Jahr am 15. Oktober geben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage bekannt. Und rund um diesen Tag wird die Förderung kritisiert. Anschließend vergeht wieder ein Jahr, ohne die Ursache des Anstiegs anzugehen.

Die Reaktionsmuster des zuständigen Wirtschaftsministeriums sowie des Bundestages auf eine ansteigende EEG-Umlage sind bekannt und auch im EEG 2017 wieder abzulesen. Mit immer weiter gehenden Einschränkungen und Reglementierungen soll der Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen möglichst verhindert werden. Und inzwischen wirkt sogar das Gesetz an sich mit seiner wachsenden Seitenzahl und den immer komplizierteren Paragrafen wie eine Barriere. Fragwürdige Methoden In jedem Jahr verhilft die EEG-Umlage Instituten zu Aufträgen. So ist das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der energieintensiven Industrien in Deutschland in seinem Kurzgutachten zu dem Schluss gekommen, die EEG-Umlage könne bis 2025 auf 7,5 bis 10 Cent je Kilowattstunde steigen. Pauschal wird darin erklärt, den größten Teil der Kostensteigerungen machten die Neuanlagen aus. Empfohlen wird daher eine wirksame Mengenkontrolle in allen Segmenten und effiziente technologieübergreifende Ausschreibungen. Selbst im „Szenario hoch“ in derselben Studie würde durch einen gegenüber heute deutlich verstärkten Ausbau der Photovoltaik die EEG-Umlage bis 2025 aber nur um maximal 0,2 Cent/kWh steigen (bis 2020 um 0,1 Cent). Durch einen starken Ausbau der On­shore-Windkraft würde die EEG-Umlage um 0,02 Cent/kWh wachsen. Dagegen, so das IW-Gutachten, wäre ein Absinken der Strompreise auf dauerhaft 1,5 Cent mit einem Anstieg der EEG-Umlage bis 2025 um 0,7 Cent verbunden. Esther Chrischillas, Wirtschaftsexpertin des IW, bezeichnet das Niveau der Stromkosten als den mit Abstand zentralsten Faktor für die Höhe der EEG-Umlage: „Dabei darf nicht übersehen werden, dass auch die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Strommarkt nicht zufällig entstehen, sondern ebenfalls in den Händen des Gesetzgebers liegen.“ Experten wie der Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass bezeichnen die Reform des Ausgleichsmechanismus im EEG 2009 als einen Fehler. Bis 2009 waren die Elektrizitätsversorger verpflichtet, nicht nur anteilig für den EEG-Strom zu zahlen, sondern ihn auch abzunehmen. Damit gab es einen Verbrauchsvorrang für erneuerbare Energien. Seit 2009 sollen die Übertragungsnetzbetreiber den Strom vermarkten. Das geschieht im Wesentlichen an der Börse. Gleichzeitig gibt es keine Begrenzung der Produktion anderer Kraftwerke; gerade Kohlekraftwerke laufen häufig durch. Die Folge ist eine Überproduktion, die zu jedem Preis – auch unter den Entstehungskosten – an der Strombörse verkauft wird. Und beim derzeitigen Mechanismus wird es daher alle Jahre wieder zu einer hohen EEG-Umlage kommen. Text: Andreas Witt

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