Solarer Mieterstrom soll ab 2017 günstiger werden

Künftig könnten Mieter vermehrt in den Genuss von preiswertem Solarstrom kommen, denn viele Unternehmen und Energieversorger sind bereits in den Mieterstrom-Markt eingestiegen.

Ende Oktober und Anfang November 2016 haben Nordrhein-Westfalen und Thüringen Förderprogramme für Mieterstrom-Projekte aufgelegt. Ab nächstem Jahr winkt noch einmal ein höherer Ertrag: Die für solche Projekte fälligen staatlichen Abgaben sollen ab 01.01.2017 kräftig sinken.
Anbieter von Mieterstrom müssen seit Mitte 2014 die volle EEG-Umlage (6,35 Cent netto pro Kilowattstunde) zahlen, wenn sie die Mieter mit Solarstrom vom Dach versorgen. Hauseigentümer, die den Strom ihrer eigenen Anlage nutzen, müssen dagegen je nach Größe der Anlage keine oder nur eine geringe Umlage entrichten. Hinzu kommen bei Mieterstrom-Vorhaben zusätzliche Kosten, etwa durch aufwendige Zählerkonzepte.

EEG-Novelle könnte Abgaben um 60 Prozent verringern
Im nächsten Jahr wird sich die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten für private Mieter voraussichtlich erhöhen. Ab 1. Januar soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die für Mieterstrom fälligen Abgaben um 60 Prozent verringern. Das könnte den Strom für Mieter um bis zu 4 Cent pro kWh billiger machen. Treiber der Wirtschaftlichkeit sind aber auch der steigende Strompreis und weiter fallende Modulkosten.

Win-win-Modell für Mieter und Vermieter
Solare Mieterstrommodelle funktionieren in der Regel nach folgendem Prinzip: Der Gebäudeeigentümer verpachtet sein Dach an ein Unternehmen, eine Energiegenossenschaft oder ein Stadtwerk, das dort eine Photovoltaik-Anlage errichtet, betreibt und die Mieter mit dem günstigen Solarstrom beliefert.
„Der vor Ort von der Solaranlage erzeugte Strom verbleibt im Gebäude, wird dort verbraucht und nutzt nicht das öffentliche Stromnetz“, erklärt Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Der Strom ist daher von Netzentgelten und der Stromsteuer befreit und wird den Mietern bis zu 15 Prozent günstiger als normale Stromtarife angeboten.“
Die Hauseigentümer profitieren mehrfach von dem Modell: Durch die niedrigeren Nebenkosten der Mieter steigt die Attraktivität ihrer Mietobjekte, hinzu kommt der Imagegewinn. Vor allem aber bringt Mieterstrom den Gebäudeeigentümern bares Geld. Die Eigentümer erhalten eine monatliche oder jährliche Pacht.

Weitere Barrieren abbauen
Trotzdem gibt es noch einige Hemmnisse, die der weiteren Ausbreitung des Modells im Wege stehen: Aktuell fehlt es an eindeutigen Regelungen, wie die Stromzähler angeordnet sein müssen und in welcher Form der Netzanschluss zu erfolgen hat. Auch der Wechsel von Mietern zu einem anderen Stromanbieter erfordert eine enge Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Im Fall der Wohnungswirtschaft kommt hinzu: Wird sie Anbieter eines Mieterstromprojektes, generiert sie Umsätze und setzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkürzung aufs Spiel.

Auch ist noch nicht klar, ob die Verringerung der Abgaben überhaupt zum 1. Januar kommt. Im Gesetz ist sie nicht festgeschrieben, sie soll mit einer Verordnung nachgeliefert werden. „Die Bundesregierung sollte sich beeilen, sonst wird sich zum Jahreswechsel nichts ändern“, sagt Tschamber. Sollte das der Fall sein, hat Baden-Württemberg bereits angekündigt, ebenfalls ein Förderprogramm aufzulegen, um die Verbreitung von Mieterstromprojekten zu fördern.

04.11.2016 | Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.; Bild: MR SunStrom GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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