Enspire Energie fördert Installation von Photovoltaik-Anlagen mit 300 Euro

Enspire Energie, eine Marke der Stadtwerke Konstanz GmbH, unterstützt Kunden bei der Finanzierung ihrer Photovoltaik-Anlage mit einem Förderzuschuss von 300 Euro.

Mit dem selbst erzeugten Solarstrom sollen die Kunden einen großen Teil ihres Bedarfs decken und dabei Umwelt und Ressourcen schützen; Den Rest beziehen sie in Form von Ökostrom von Enspire Energie.
Der in deutschen Wasserkraftwerken erzeugte Strom ist mit dem Ökostrom-Siegel „Grüner Strom-Label“ zertifiziert. Der Förderzuschuss für die Solarstrom-Anlage wird aus Mitteln der Zertifizierung finanziert.

Ausbau kleinerer PV-Anlagen in Deutschland rückläufig
Seit 2012 ist der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland stark rückläufig. Vor allem der Ausbau von kleineren Anlagen (bis 40 kW Nennleistung) geht zurück. Hintergrund ist die Absenkung der EEG-Vergütung um mehr als 70 Prozent seit 2006. Darüber hinaus wurde die maximal förderfähige Anlagengröße beschränkt.
Seit September 2015 ist die Einspeisevergütung stabil. Sie beträgt je nach Größe und Art der Anlage zwischen 8,53 und 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund des geringen Zubaus soll sie gemäß EEG 2017 leicht erhöht werden.

Eigenverbrauch entscheidend für die Wirtschaftlichkeit
Neben der Einspeisevergütung spielt für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage vor allem der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms eine entscheidende Rolle. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schätzt das Potenzial von PV-Anlagen daher positiv ein: Dachanlagen seien schnell plan- und realisierbar, in der Regel genehmigungsfrei und mit keinem bauplanerischen Aufwand verbunden.
Enspire Energie setzt deshalb hier an, um gemeinsam mit den Kunden die Energiewende im Stromsektor und den Klimaschutz voranzutreiben.

Voraussetzungen für eine Förderung
Enspire Energie fördert Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Installation der Photovoltaik-Anlage mindestens 24 Monate unterbrechungsfrei mit Ökostrom von Enspire Energie versorgt wurden.
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Mindestleistung von 1,5 Kilowatt; die Inbetriebnahme der Anlage muss nach dem 01.11.2016 erfolgen. Die Förderung wird unabhängig von der Anlagengröße als einmaliger Zuschuss gewährt.

20.11.2016 | Quelle: Enspire Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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