Schweden schafft Solar-Steuer ab; Skandinavische Klimapolitik könnte Vorbild für Deutschland werden

Die schwedische Regierung hat am 22.11.2016 bekanntgegeben, die erst im Jahr 2015 eingeführte Steuer auf Solarenergie wieder abzuschaffen.

Mit der Kehrtwende gelange Schweden zurück zur erklärten Vorreiterrolle, einer der weltweit ersten Staaten zu werden, der seine Energieerzeugung frei von fossilen Ressourcen gestalten möchte, kommentiert die Solar-Industrieinitiative EU ProSun (Brüssel).
Gegenläufig dazu planen derzeit mehrere europäische Staaten steuerliche oder abgabenrechtliche Hindernisse für Solarenergie einzuführen oder auszuweiten.
In Deutschland wird Photovoltaik-Eigenstrom anteilig mit der EEG-Umlage belastet. Gleichzeitig diskutiert die Bundesregierung, zusätzlich noch eine Stromsteuer auf Solarstrom zu erheben. Dadurch geraten sowohl die EU-Ausbauziele für Erneuerbare Energien als auch die Klimaziele des Pariser Abkommens in Gefahr, warnt EU ProSun.
Die schwedische Regierung ließ verlauten, dass der Steuersatz in einem ersten Schritt um 98 % gesenkt werde, da aus technischen Gründen eine kurzfristige Abschaffung nicht möglich sei. Aber es sei sehr wohl das Ziel der schwedischen Regierung, die „Solar-Steuer“ komplett abzuschaffen.
„Dies ist ein richtiger Schritt zur Ankurbelung des Solarmarktes“, sagt Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun.
„Die schwedische Regierung hat die logische Konsequenz aus ihrem Ziel gezogen, bis 2040 die Stromversorgung komplett auf Erneuerbare Energien umzustellen: steuerliche Hürden oder zusätzliche Abgaben sind Hemmnisse für Investitionen in Erneuerbare Energien. Es wäre wünschenswert, wenn sich die anderen EU-Mitgliedsstaaten an dem schwedischen Beispiel orientieren, statt neue steuerliche Hindernisse zu erwägen.“

EU-Kommission soll ambitionierte Richtlinie für die Erneuerbaren vorlegen
Mit Blick auf die anstehende Vorlage des so genannten Winter-Pakets der Europäischen Kommission fordert Nitzschke: „Statt die bestehenden Erneuerbare-Energien-Richtlinien zu schleifen oder gar Debatten über ihre Abschaffung zu führen, muss die EU-Kommission am 30. November eine ambitionierte Richtlinie vorlegen – sowohl mit Blick auf die Ausbauziele als auch hinsichtlich der Instrumente.“
Der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien dürfe nicht angetastet werden.
„Wenn die EU-Kommission den Umstieg in der Energieversorgung und die Konzeption einer Energie-Union ernst nimmt, müssen die bisher bekannt gewordenen Entwürfe zur Richtlinie für Erneuerbaren Energien, zur Richtlinie für Energieeffizienz und zum Strommarktdesign drastisch nachgeschärft werden“, betont Nitzschke.

23.11.2016 | Quelle: EU ProSun | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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